Landtagsabgeordnete fordert Zusammenarbeit von Sparkasse und VR-Bank um weitere Filialschließungen zu verhindern Mehr gemeinsame Geldautomaten möglich

Von Thorsten Gütling
Geht es nach dem Kartellamt, steht weiteren gemeinsamen Geldautomaten von Sparkasse und VR-Bank in der Region nichts im Weg. Archivfoto: Ronald Wittek Foto: red

Im Mai hatte die Landtagsabgeordnete der CSU, Gudrun Brendel-Fischer, das bayerische Wirtschaftsministerium um eine schriftliche Stellungnahme zu den Kooperationsmöglichkeiten von Sparkasse und VR-Bank auf dem Land gebeten. Jetzt liegt die Antwort vor. Darin heißt es, „dass kartellrechtliche Vorgaben die Kooperation nicht behindern“.

 
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Das Ministerium sieht in dem gemeinsamen Betreiben eines Geldautomaten eine Alternative zur Schließung von Filialen und zum Abbau von Automaten. Vergangenes Jahr hatte die Sparkasse Bayreuth neun Geschäftsstellen und sechs Geldautomaten aus Stadt und Landkreis abgezogen. Erst vor fünf Wochen schloss auch die Sparkasse Kulmbach-Kronach sechs Geschäftsstellen. Im Bayreuther Kreistag hatte Sparkassenvorstand Wolfram Münch schriftlich erklärt, Kooperationen mit der VR-Bank lasse das Kartellrecht nur noch in Ausnahmefällen zu. Die CSU-Fraktion im Kreistag forderte daraufhin in einem Schreiben an die Staatsregierung eine Gesetzesänderung. Auch Jürgen Dünkel, der Vorstandsvorsitzende der VR-Bank Bayreuth, hatte erklärt, früher übliche Kooperationen hätten nicht die Banken, sondern das Kartellamt beendet.

"Kein neuer Sachverhalt"

Auf das aktuelle Schreiben des Ministeriums antworten beide Geldhäuser damit, dass es keinen neuen Sachverhalt darstelle. Man kooperiere bereits in Warmensteinach und Trockau. Auf Betreiben der VR-Bank, wie Vorstand Markus Schappert sagt. Und beide Häuser verweisen auf eine Passage in dem Schreiben des Ministeriums, in dem es heißt, dass jede Kooperation vorab überprüft werden müsse.

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Während die Sparkasse daraus folgert, dass „generelle Lösungen, die alle Standorte von Sparkasse und VR-Bank betreffen, offensichtlich nicht als kartellrechtlich unbedenklich angesehen werden“, schreibt das Ministerium an anderer Stelle, dass einem gemeinsamen Betrieb solange nichts entgegen stehe, wie es sich nicht um eine „bayern- oder bundesweite Kooperation oder um eine Kooperation in Ballungsräumen“ handle. In einem anderen Schreiben hatte das Ministerium bereits mitgeteilt, dass dem Betreiben gemeinsamer Geldautomaten „in ländlichen beziehungsweise strukturschwachen Gebieten, insbesondere wenn kein dritter Marktteilnehmer tätig ist“, nichts entgegen stehe. Auch das aktuelle Schreiben des Ministeriums schließt mit den Worten: „Die Landeskartellbehörde hat bei keiner ihr bislang bekannt gewordenen Kooperation Einwände erhoben.“

Kosten für Automaten steigen

Allerdings weisen sowohl Sparkasse als auch VR-Bank darauf hin, dass Geldautomaten auch gemeinsam nicht immer wirtschaftlich betrieben werden könnten. Das liege an den zuletzt stark gestiegenen Kosten für den Betrieb der Automaten. Nach Schließung der Zentralbankfiliale in Bayreuth müssten Werttransporte das Geld unter anderem aus Nürnberg holen. Weil sich außerdem die Zahl der Automatensprengungen verdreifacht habe, seien die Versicherungskosten gestiegen. Zu guter Letzt müssten die Automaten auf dem neuesten Stand gehalten werden, um zu verhindern, dass Geld mit nachgemachten Karten abgehoben werde.

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Gleichzeitig zu den gestiegenen Kosten gehe der Trend zur Kartenzahlung oder zum Geldabheben an der Supermarktkasse. Den Erhalt eines Automaten zu Rechtfertigen werden daher immer schwieriger, sagt VR-Bank-Vorstand Schappert. Die Kosten für einen Geldautomaten hatte die Sparkasse zuletzt auf 20.000 Euro im Jahr geschätzt.

Kein verbindliches Schreiben des Ministeriums

All das, was das Kartellamt zu dem Fall sagt, ist lediglich eine Einschätzung. Das Ministerium weist in dem früheren Schreiben selbst darauf hin, dass sich im Falle eines Rechtsstreits niemand darauf berufen könne. Der Grund: Seit dem Jahr 2005 müssen Kooperationen nicht mehr angemeldet und genehmigt werden, sondern es gilt der umgekehrte Weg: Jedes Unternehmen muss jetzt selbst die Vereinbarkeit einer Kooperation mit dem Kartellrecht überprüfen und sich im Streitfall dafür verantworten.

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Gudrun Brendel-Fischer, der die Antwort des Ministeriums mit zu verdanken ist, sagt, kartellrechtliche Bedenken seien immer wieder als Grund dafür genannt worden, dass der gemeinsame Betrieb von Bankautomaten bis auf wenige Ausnahmen nicht möglich sei. Das Ministerium habe dem nun widersprochen. „Ich erwarte, dass in den Vorständen von VR-Bank und Sparkasse jetzt geprüft wird, inwieweit doch weiteren Standorten eine Zukunft gegeben werden kann“, sagt die Landtagsabgeordnete.

 

 

Weiter Bargeld in Kirchahorn

Zu den acht Geschäftsstellen, die die Sparkasse Bayreuth im vergangenen Jahr schloss, gehört auch die Filiale in Kirchahorn. Entgegen des Beschlusses des Verwaltungsrates ist der Geldautomat dort aber bis heute erhalten geblieben. Die Sparkasse wollte damit eigenen Aussagen zufolge den Bürgern entgegen kommen und abwarten, bis sich der dort neu gebaute Dorfladen etabliert habe. Erst danach soll entschieden werden, ob der Laden die Bargeldversorgung übernehmen könne.

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