6. Welche weiteren Aufgaben hat der Verwaltungsrat?
Immer wieder wurden in der Vergangenheit Forderungen laut, die Sparkasse Bayreuth solle aufgrund knapper Kassen ihrer Träger, Teile ihres Gewinns abführen. Tatsächlich sieht die Sparkassenordnung diese Möglichkeit vor. Dort heißt es aber nur, die Sparkasse "kann" ihre Gewinne abführen. Die Regierung von Oberfranken spricht deshalb von einer Ermessensvorschrift. Demnach müsse der Verwaltungsrat über die Verwendung der Überschüsse entscheiden, "insbesondere unter Berücksichtigung einer angemessenen Rücklagenbildung". Das bestätigt auch das bayerische Innenministerium: "Es gibt keine Verpflichtung zur Ausschüttung. Es liegt im Ermessen des Verwaltungsrats." Eigenen Angaben zufolge hat die Sparkasse Bayreuth noch nie Gewinne an ihre Träger abgeführt. Zur Begründung heißt es unter anderem: "Die Anforderungen an das Eigenkapital und die Rücklagen der Sparkasse lassen das nicht zu." Das Bürgerforum dreht den Spieß um. Eine Ausschüttung müsse zumindest jedes Jahr geprüft werden. Weil die Kommunen sonst gegen das Kommunale Abgabengesetz verstießen. Das sehe nämlich vor, dass sie ihre Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen, bevor sie ihre Bürger mit Gebühren und Beiträgen belasten.
7. Reicht es zu spenden?
Etwa 450.000 Euro spendet die Sparkasse Bayreuth jedes Jahr für gemeinnützige Zwecke. Darauf weist sie immer wieder hin. Dass das eine mit dem anderen aber nichts zu tun hat, bestätigt jetzt die Regierung von Oberfranken. Auf Nachfrage heißt es: Die Gewinnausschüttung nach der Sparkassenordnung und freiwillige Spenden "sind zwei unterschiedliche Dinge, die zu trennen sind."
8. Hat die Sparkasse mehr Geld, als sie bräuchte?
Die Sparkasse Bayreuth hat Sicherheitsrücklagen von fast 92 Millionen Euro. Das Bürgerforum wirft ihr vor mehr Geld einzubehalten, als sie in den nächsten fünf Jahren benötige. Um das zu beweisen genüge ein einfacher Blick auf Rücklagen und Risiken der Sparkasse. Das Bürgerforum nennt die Sparkasse Bayreuth daher "überkapitalisiert" und sagt: "Eine weitere Erhöhung der Rücklagen durch den Verwaltungsrat ist mittelfristig nicht erforderlich." Bei Sparkasse und Regierung heißt es dagegen: Um die Anforderungen der nächsten Jahre erfüllen zu können, müssten bis auf Weiteres Gewinne einbehalten werden. Schuld sei die europäische Bankenaufsicht. Sie schreibe Sparkassen vor, bis zum Jahr 2019 mindestens 13 Prozent ihrer Kredite griffbereit zu haben. Das Geld zu bekommen sei für Sparkassen aber schwierig, weil sie anders als Banken keine Aktien ausgeben könnten und die Zinsen derzeit auf einem niedrigen Niveau seien.