Rechtzeitige Selbstanzeige bringt 38-Jährigem vor Gericht den entscheidenden Vorteil Bewährung für Kindesmissbrauch
Sein Anwalt nennt es „widerlich“, was dieser Mann getan hat. Und dieser Mann selbst kann – oder will – nicht sagen, warum er das getan hat: „Ich suche die Antwort selbst.“ Dass er es getan hat, daran lässt ein 38-Jähriger vor dem Schöffengericht keinen Zweifel. Er gesteht acht Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs an seiner Stieftochter. Warum er trotzdem nicht ins Gefängnis muss? 06.12.2016