28-Jähriger schämt sich für seine Taten

Von Hans Babl
Ein 28-Jähriger stand in Amberg vor Gericht wegen Besitzes und Verbreitung von kinderpornografischen Schriften: Bewährungsstrafe. Foto: red Foto: red

Wegen Besitzes und Verbreitung von kinderpornografischen Schriften stand ein 28-jähriger Mann aus dem nördlichen Landkreis Amberg-Sulzbach vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Amberg.

 
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Die Staatsanwaltschaft forderte zwei Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe. Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Stephan Schultheis plädierte auf ein Jahr und drei Monate, ausgesetzt zur Bewährung. Das Urteil des Schöffengerichts: Ein Jahr und sechs Monate, ausgesetzt auf vier Jahre zur Bewährung. Dazu kommt eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro zugunsten des Kinderschutzbundes Amberg-Sulzbach.

Bewährungshelfer zur Seite

Dem Mann wird ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Ferner muss er die begonnene Therapie fortsetzen und Kontakt aufnehmen mit der Fachambulanz für Sexualstraftäter in Nürnberg, Außerdem hat er die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, im Jahr 2015 fast 100 pornografische Bilder von kleinen Mädchen aus dem Internet heruntergeladen und in fünf Fällen einen Teil der Bilder an ihm bekannte Frauen versandt zu haben.

In der Kindheit selbst missbraucht

Der Angeklagte ließ seinen Verteidiger erklären, dass er die Taten gestehe, sie bereue und es ihm leid tue. Außerdem entschuldigte er sich bei den jungen Frauen. Zunächst habe er, der in seiner Kindheit selbst missbraucht worden sei, „die Bilder zufällig auf seinem Server gefunden“, zunächst unbewusst Parallelen zu seinen eigenen Erlebnissen gezogen. „Nach und nach habe ich mir Bilder aus dem Internet besorgt.“ Bereits im Jahr 2011 hat er sich ausgedachte kinderpornografische Texte im Internet einer Frau gechattet. Er war 2012 zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Vor dem Schöffengericht.

„Mich interessieren kleine Kinder sexuell nicht“, behauptete der Angeklagte vor dem Schöffengericht. Er habe die Bilder an ihm bekannte Frauen, unter anderem eine früheren Schulkameradin, verschickt und habe mit ihnen sprechen wollen, um zu erfahren, ob er krank sei.

Eltern nichts davon erzählt

„Mich hat das beschäftigt und ich hoffte, dass sie mich verstehen.“ Seinen Eltern habe er nichts davon erzählt, dass er selbst als Kind missbraucht worden sei und später von einem Sporttrainer. Der Angeklagte zeigte sich nach der Durchsuchung seiner Wohnung im nördlichen Landkreis kooperativ, gestand sofort seine Taten und begab sich von sich aus freiwillig in psychologische Behandlung und suchte ambulante Hilfe.

Ehemalige Schulkameradin

Die ehemalige Schulkameradin sagte als Zeugin aus, dass er sie gefragt habe, ob er krank sei, wenn er pornografische Bilder von jungen Mädchen anschaue. „Ich dachte zunächst, er meine 17- oder 18-Jährige. Dann schickte er mir grausame pornografische Bilder von ganz kleinen Mädchen. Da war ich geschockt. Dann wollte er gar ein entsprechendes Foto von meiner kleinen Tochter. Ich schickte ihm natürlich keines. Und ich habe sofort den Kontakt zu ihm abgebrochen“, berichtete die Zeugin. „So kannte ich ihn nicht. Später entschuldigte er sich bei mir.“

Verlauf der Verhandlung

Der Angeklagte fühlte sich im Verlauf der Verhandlung missverstanden. „Ich schäme mich für meine Taten“, erklärte er. Er sei selbst missbraucht worden und das alles sei bei ihm hochgekommen. Er habe sich darüber unterhalten wollen, was mit ihm los sei. „Ich habe seit zwei Jahren eine feste Freundin, die alles von mir weiß. Sie hat mich auf den richtigen Weg gebracht.“

Ein psychologischer Sachverständiger konnte bei den Angeklagten weder eine gravierende psychische Erkrankung, noch eine Persönlichkeitsstörungen oder ausschließlich pädophile Orientierung feststellen. Er sprach von einem „posttraumatischen Verhaltenssyndrom nach sexuellem Missbrauch“ und empfahl eine suchtambulante Behandlung für Sexualstraftäter.

Die Staatsanwaltschaft hielt dem Mann zu gute, dass er „vollumfänglich geständig“ ist und von ihm wohl keine Gefahr des Überspringens von der Betrachtung zur Aktivität bestehe. „Geschädigt sind in erster Linie die abgebildeten Mädchen. Gäbe es keine Leute wie Sie, die solche Bilder betrachten, gäbe es auch keinen Markt dafür, und die Mädchen müssten nicht solch Abscheuliches über sich ergehen lassen“, betonte der Staatsanwalt gegenüber dem Angeklagten.

Der Staatsanwalt bezweifelte die Begründung des Angeklagten, er habe seine Taten nur in „eigentherapeutischer Absicht“ begangen. Er forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten, auch angesichts dessen, dass die Taten während einschlägiger Bewährung begangen wurden. Umfassendes Geständnis, Reue, Entschuldigung und eigentherapeutische Gesinnung führte der Verteidiger positiv an. Außerdem seien die Bilder nicht weiter im Internet verbreitet worden, sondern „nur an wenige Personen geschickt“ worden. Schließlich habe sein Mandant versucht, sich professionelle Hilfe zu holen. „Er befindet sich auf einem sehr guten Weg. Den sollte man ihm lassen.“ Weil sein Mandant auch sozial gut eingegliedert sei, plädierte er auf Milde. Ein Jahr und drei Monate Bewährungsstrafe hielt er für Schuld und Tat angemessen.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Markus Sand verurteilte den 28-Jährigen zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf vier Jahre zur Bewährung, 1500 Euro Geldstrafe, den Kosten des Verfahrens sowie strengen Auflagen. „Er ist sozial eingebunden und lässt sich freiwillig therapieren. Um den eingeschlagenen Weg des Angeklagten zu unterstützen, ist eine nochmalige Bewährungschance angebracht“, heißt es in der Urteilsbegründung.