Eilmeldung

Mann fordert "sexy Bilder" von Kindern

Von Marie-Christine Fischer
Symbolfoto: David Ebener/dpa Foto: red

Ein Kulmbacher nötigte junge Mädchen zu Nacktfotos und zu Videochats, in denen er onanierte. Am Dienstag musste er sich dafür vor Gericht verantworten.

 
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Ein Jahr und sechs Monate muss ein 25-Jähriger ins Gefängnis, zusätzlich zu der Strafe, die er wegen anderer Vergehen ohnehin absitzt. Das Landgericht Bayreuth verurteilte ihn am Dienstag, unter anderem, weil er Minderjährige sexuell genötigt und kinderpornografische Fotos besessen hat. Dass die Strafe, gemessen an den sieben Anklagepunkten, am Ende relativ gering ausfiel, hat wohl auch mit der Scham der betroffenen Mädchen zu tun.

Vier Opfer - das jüngste war neun Jahre alt

Denn welche Halbwüchsige erzählt den fremden Männern in Robe - im Beisein der Eltern - schon gerne von den Nacktfotos, die sie einem fremden Mann geschickt hat? Uns so ließen sich nur wenige Details der vier Fälle klären, in denen Patrick A. Mädchen zwischen neun und 13 Jahren sexuell genötigt haben soll.

Unstrittig ist: Der Angeklagte machte sich über Facebook an eine damals Zwölfjährige ran. Er fragte sie nach ihrer Handynummer, sie gab sie ihm. Dann verlangte er ein "sexy Bild" von ihr und einen Videochat. Als die Zwölfjährige nicht darauf einging, drohte er, ihre Handynummer im Netz zu veröffentlichen. Also startete sie ihre Kamera. "Ich habe nur das Untere von ihm gesehen, nackt. Er hat daran rumgemacht." An seiner tiefen Stimme merkte sie, dass Patrick A. viel älter war, als angegeben. Sie wollte abbrechen, doch er rief sie sofort auf dem Handy an, überredete sie, weiter zu machen. Irgendwann war dennoch Schluss. "Ich wollte das nicht mehr sehen."

BH-Fotos von einer Elfjährigen

Unstrittig ist auch: Der Angeklagte hat über Whatsapp zwei Schwestern, damals elf und 13 Jahre alt, kontaktiert. Als die Jüngere ihm kein Oben-Ohne-Foto schicken wollte, drohte er, die Nummer der Älteren zu veröffentlichen, und umgekehrt. Sie schickte ihm ein Foto von ihr im BH. Und vertraute sich ihren Eltern an.

Wusste Patrick A., dass die Zwölfjährige noch keine 16 war, wie sie behauptet hatte? Hatte die ältere Schwester das BH-Foto nicht doch freiwillig geschickt, wie sie gegenüber der Polizei angegeben hatte? Nicht nachzuweisen. Zumal der Angeklagte sich an nichts erinnern können wollte. Seine Erklärung dafür: Drogen. "Ich war nicht Herr meiner Sinne."

Weil sich Richter Torsten Meyer, Staatsanwalt Matthias Eichelsdörfer und Verteidiger Tobias Liebau einig waren, dass die weiteren Fälle am Strafmaß nichts ändern würden, ersparten sie den Zeuginnen die Aussage. Entscheidend für die Höhe der Strafe waren neben den ausgeführten Taten der Besitz von Marihuana und dass Patrick A. auf Handy und Laptop mindestens 130 kinderpornografische Fotos gespeichert hatte. Da er bereits mehrere Vorstrafen hat und zur Tatzeit auf Bewährung war, stand eine erneute Bewährungsstrafe nicht zur Debatte.

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