Testergebnis-Werbung nur für getestete Produkte zulässig
Unternehmen dürfen für ihre Produkte nur mit einem Testergebnis der Stiftung Warentest werben, wenn diese auch tatsächlich getestet wurden. Was auf den ersten Blick selbstverständlich scheint, musste der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) allerdings vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erstreiten, wie die Stiftung Warentest am Montag in Berlin mitteilte. 10.08.2015