Regierung von Oberfranken: Festspielhaus-Mietvertrag verträgt sich nicht mit Richard-Wagner-Stiftungssatzung Stiftungsaufsicht kritisiert Festspielfundament

Von Florian Zinnecker
Die Stiftungsaufsicht der Regierung von Oberfranken fordert eine Neuordnung des rechtlichen Fundaments der Bayreuther Festspiele. Foto: Wittek Foto: red

Die Stiftungsaufsicht der Regierung von Oberfranken fordert die Bayreuther Festspiele zu einer grundlegenden Änderung ihrer Strukturen auf. Das geht aus einem Schreiben der Aufsichtsbehörde an das bayerische Kunstministerium hervor.

 
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„Ohne eine grundlegende Änderung der vorhandenen Strukturen werden sich auch künftig eine Vielzahl von Streitigkeiten ergeben, die ein geordnetes Arbeiten nicht zulassen“, heißt es in dem Schreiben vom zuständigen Abteilungsdirektor Hans Hümmer, das dem Kurier vorliegt. Das Hauptproblem seien „strukturell bedingte Interessenkollisionen“ – falls es beispielsweise zu einer Regressforderung der Bayreuther Festspiele (BF) GmbH an die Richard-Wagner-Stiftung komme, müsse etwa BF-Verwaltungsratsvorsitzender Toni Schmid den Anspruch geltend machen und zugleich als Vorsitzender des Richard-Wagner-Stiftungsrats befinden, ob der Anspruch gerechtfertigt ist. „Das“, so Hümmer , „ist kein Einzelfall.“

Angestrengt hatte die Prüfung Bayreuths Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe. Sie hatte die Stiftungsaufsicht im Oktober eingeschaltet, um prüfen zu lassen, ob der neue Festspielhaus-Mietvertrag und eine geplante Satzungsänderung der BF GmbH vereinbar mit der Richard-Wagner-Stiftungssatzung ist. Das Urteil der Stiftungsaufsicht lautet: nein.

Nur weil die Richard-Wagner-Stiftung ihr Eigentum – das Festspielhaus – zur Verfügung stelle, könnten überhaupt Richard-Wagner-Festspiele stattfinden, stellt die Aufsichtsbehörde klar. Das Eigentum am Festspielhaus sei der Stiftung jedoch nur unter konkreten Voraussetzungen von den Stiftern übertragen worden. Die Stiftung sei Grundlage der Bayreuther Festspiele; ohne die Stiftung würde die BF GmbH nicht existieren. „Weder die Stiftung noch die GmbH können sich über die Bestimmungen der Stiftungssatzung hinwegsetzen.“

Die neue Satzung der BF GmbH hätte die vier Gesellschafter in die Lage versetzt, eigenständig über die Besetzung der Festspielleitung zu entscheiden. Dieses Recht ist laut Stiftungssatzung der Richard-Wagner-Stiftung vorbehalten. Die Lösung könne nur in einem „einvernehmlichen Ausgleich“ liegen, heißt es in dem Schreiben der Stiftungsaufsicht – „indem Stiftung und GmbH einvernehmlich über die Festspielleitung entscheiden.“

Die Gesellschafter der Bayreuther Festspiele GmbH haben den Abschluss eines neuen Mietvertrags – mit Laufzeit über knapp 30 Jahre – zur Bedingung gemacht, zusammen 30 Millionen Euro für die Sanierung des Festspielhauses bereit zu stellen.

Der Mietvertrag liegt derzeit zur Prüfung bei der nächsthöheren Instanz, der bayerischen Prüfungsaufsicht in München. Wann das Ergebnis dieser Prüfung vorliegen soll, ist nicht bekannt. Aus dem Festspielhaus heißt es, die Vorbereitungen für die Sanierung liefen bereits: Sobald die Tinte unter dem Mietvertrag trocken ist, könnten die Ausschreibungen beginnen.

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