In dem Rechtsstreit ging es um Werbeanzeigen in der Kundenzeitung "Tip der Woche" des Lebensmittelhändlers Kaufland. Sie bewarben jeweils mehrere Produkte in Verbindung mit einem Test-Logo, obwohl nicht alle getestet worden waren. Unter anderem war laut BGH-Urteil das Test-Ergebnis "gut" über vier Sorten Spülmaschinentabs abgebildet worden, obwohl die Stiftung Warentest nur nur eine davon bewertet hatte. Später wiederholte das Blatt die missverständliche Aufmachung mit Nudeln.