Testergebnis-Werbung nur für getestete Produkte zulässig

Unternehmen dürfen für ihre Produkte nur mit einem Testergebnis der Stiftung Warentest werben, wenn diese auch tatsächlich getestet wurden. Was auf den ersten Blick selbstverständlich scheint, musste der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) allerdings vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erstreiten, wie die Stiftung Warentest am Montag in Berlin mitteilte.

 
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In dem Rechtsstreit ging es um Werbeanzeigen in der Kundenzeitung "Tip der Woche" des Lebensmittelhändlers Kaufland. Sie bewarben jeweils mehrere Produkte in Verbindung mit einem Test-Logo, obwohl nicht alle getestet worden waren. Unter anderem war laut BGH-Urteil das Test-Ergebnis "gut" über vier Sorten Spülmaschinentabs abgebildet worden, obwohl die Stiftung Warentest nur nur eine davon bewertet hatte. Später wiederholte das Blatt die missverständliche Aufmachung mit Nudeln.

Dem BGH zufolge ist Kaufland als Herausgeber des Blattes für die unzulässige Werbung verantwortlich und kann sich auch nicht auf die eingeschränkte Haftung der Pressefreiheit berufen. Die Revision von Kaufland gegen die Entscheidung der Vorinstanz blieb erfolglos.Das Unternehmen teilte am Montag auf Anfrage mit, es akzeptiere "selbstverständlich" die Entscheidung des Bundesgerichtshofs und werde die darin enthaltenen Vorgaben einhalten.

afp

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