Kulmbach: Gericht kassiert "Elterngeld"
Darf eine staatliche gebundene Ganztagsschule Eltern an den Kosten für die Betreuung der Kinder beteiligen, wenn diese Betreuung über das gesetzlich vorgesehene Maß hinausgeht und die Eltern sich damit einverstanden erklären? Die Stadt Kulmbach ging davon aus, sagt, sie habe das Vorgehen mit Zustimmung des Schulamts und des Kultusministeriums abgestimmt. Jahrelang ging diese Praxis gut. 01.02.2018