Wer gefährlich sein könnte, wird zur Polizei vorgeladen
Aus dem Polizeipräsidium heißt es jetzt, man werde die entsprechenden Personen "argwöhnisch beobachten". Zuständig für das Einziehen der waffenrechtlichen Erlaubnis seien aber die Landratsämter und Stadtverwaltungen. Also die Behörden, die die Erlaubnisse auch erteilt haben. Dazu würden seit vergangener Woche alle in Verdacht stehenden Bürger angeschrieben und vorgeladen.
Polizeisprecher Stadter spricht von Einzelfallentscheidungen. Je nachdem, welches Gefahrenpotenzial von den Menschen ausgeht, fänden diese Vorladungen in den Verwaltungsbehörden oder Polizeistellen statt. Erhärtet sich in den Gesprächen der Verdacht, dass es sich um Reichsbürger handelt, werden sie aufgefordert, ihre Waffen abzugeben.
Wer nicht reagiert, bekommt Besuch von der Polizei
Spätestens wenn ein Reichsbürger dieser Aufforderung nicht nachkommt, werde die Polizei hinzu gezogen. Zwar seien grundsätzlich die bayerischen Beamten zuständig, je nach Gefährdungseinschätzung könnten aber auch Sondereinsatzkommandos hinzugezogen werden. Die Einschätzungen würden gründlich und mehreren Personen getroffen.
Was "Reichsbürger" wollen
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