Keine Pferdesteuer in Sicht

Von Moritz Kircher
Hans Ehling fordert von der Gemeinde Kirchenpingarten, eine Pferdesteuer einzuführen. Pferde seien wie Hunde heute nur noch ein Hobby. Foto: Ronald Wittek Foto: red

Hans Ehling aus Kirchenpingarten muss seit kurzem nicht mehr 18 sondern 40 Euro Hundesteuer pro Jahr zahlen. Er fordert nun, die Gemeinde soll auch eine Pferdesteuer einführen. Doch Bürgermeister Klaus Wagner will nicht der Vorreiter sein, der für ganz Bayern die erste Pferdesteuersatzung aus dem Boden stampft. Der Bayerische Gemeindetag und die Staatsregierung sehen keine Notwendigkeit, die Kommunen anzuhalten, diese Einnahmemöglichkeit auch auszuschöpfen.

 
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Der Kirchenpingartener Landwirt und Hundebesitzer Hans Ehling ist genervt, weil seine Hundesteuer sich mehr als verdoppelt hat. Pferdebesitzer aber blieben verschont. "Mir soll mal jemand erklären, was es für einen Unterschied zwischen Hunden und Pferden gibt", sagt er. Pferde hätten heutzutage keinen landwirtschaftlichen Nutzen mehr. "Das ist ein reines Hobby, so wie der Hund auch." Und tatsächlich darf in der Regel keine Hundesteuer erhoben werden, sobald der Vierbeiner zum Nutztier wird. Das gilt zum Beispiel für Zuchthunde, Hüte- oder Blindenhunde.

Wagner nicht aus Prinzip gegen eine Pferdesteuer

Bürgermeister Wagner ist nicht aus Prinzip gegen eine Pferdesteuer, wie er bei der jüngsten Gemeinderatssitzung sagte. "Das scheint ein Thema zu sein, das viele beschäftigt." Kurz nachdem der Antrag der Eheleute Ehling bei ihm eingegangen sei, habe er auch schon den Landesvorsitzendes des Pferdezuchtverbandes am Telefon gehabt, der ihn eindringlich davon zu überzeugen suchte, keine Pferdesteuer zu erheben.

Doch der Kirchenpingartener Gemeinderat müsste auf eigene Faust eine Satzung schreiben, die wasserdicht von bayerischem Landesrecht gedeckt ist. "Ich bin sicher, dass dagegen geklagt wird", sagte Wagner. Und auf einen langen und teuren Rechtsstreit mit Pferdebesitzern und finanzkräftigen Verbänden will er es nicht ankommen lassen. Bevor er sich über Pferdesteuern Gedanken macht, will er warten, bis sich in Bayern dahingehend grundsätzlich etwas tut.

Alleine gelassen sind die Gemeinden mit einer Satzung allerdings nicht. Stefan Frey, Sprecher des Innenministeriums, erklärt den Ablauf, wenn eine Gemeinde eine Abgabensatzung wie die Pferdesteuer einführen will, die es bisher in Bayern nicht gab. Dann muss die Satzung der Genehmigungsbehörde, dem Landratsamt oder der Regierung, zur Prüfung vorgelegt werden. Und deren Abreit wird dann noch einmal vom zuständigen Ministerium in München geprüft. So soll Rechtssicherheit entstehen.

Keine Mustersatzung für eine Pferdesteuer

Normalerweise greifen der Bayerische Städtetag und der Bayerische Gemeindetag ihren Mitgliedern unter die Arme, wenn es darum geht, rechtssichere Satzungen zu schaffen. Von der Hundesteuersatzung bis zur Straßenausbaubeitragssatzung - für vieles erarbeiten die kommunalen Spitzenverbände Mustersatzungen, die Städte und Gemeinden einfach übernehmen können. Aber nicht für die Pferdesteuer.

Achim Sing, Sprecher des Bayerischen Städtetages wiegelt kurz und knapp ab. Pferdesteuer? "Das ist bei uns überhaupt kein Thema." Der Bayerische Gemeindetag, die Vertretung für kleinere Städte und Gemeinden, sieht es ebenso. "Derzeit sehen wir keinen Bedarf für ein Satzungsmuster", sagt Sprecherin Jessica Hövelborn. Denn bislang erwägten nur ganz wenige Gemeinden überhaupt die Einführung einer Pferdesteuer.

Staatsregierung drängt klamme Gemeinden nicht zur Einführung einer Pferdesteuer

Viele Gemeinden in Bayern, darunter auch Kirchenpingarten, bekommen Stabilisierungshilfe vom Freistaat. Eine ordentliche jährliche Finanzspritze für finanziell in Schieflage geratene Kommunen. Voraussetzung für diese Hilfe ist allerdings, dass die Gemeinden zuerst ihre eigenen Einnahmemöglichkeiten ausschöpft. Und doch drängt die Staatsregierung die Gemeinden nicht zur Einführung einer Pferdesteuer.

Aber warum eigentlich nicht? Schließlich bekommen Gemeinden auch kein Geld, wenn sie sich weigern, eine Straßenausbaubeitragssatzung einzuführen. Damit werden Haus- und Grundstücksbesitzern an Grundsanierungen der Straße vor ihrer Haustür beteiligt. Das Innenministerium verweist darauf, dass laut Gesetz und geltender Rechtsprechung darauf nur bei besonders guter Haushaltslage verzichtet werden darf. "Es wäre aber zu viel verlangt, wenn eine Gemeinde eine bisher in Bayern nicht eingeführte neue Steuer ,erfinden' müsste", teilt Ministeriumssprecher Stefan Frey schriftlich mit.

Hundesteuer sollte nicht abgeschafft werden

Aber die Hundesteuer abschaffen, ohne damit die Zahlung von Stabilisierungshilfe zu riskieren, das geht auch wieder nicht. Es werde erwartet, "dass eine Gemeinde ihre Einnahmemöglichkeiten ausschöpft", sagt der Sprecher. "Die Gemeinde soll wieder handlungsfähig werden, um ihre Aufgaben aus eigener Kraft erfüllen zu können." Die Aufhebung einer bereits bestehende Einnahmequelle wie der Hundesteuer sei damit "schwerlich in Einklang zu bringen".

Hundesteuer ja, Pferdesteuer nein - Hans Ehling sagt: "Das ist ungerecht."

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In den vergangenen Monaten wurde vor allem in Eckersdorf über die Einführung einer Pferdesteuer diskutiert. Lesen Sie hier, wie die Debatte abgelaufen ist:

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