Achim Sing, Sprecher des Bayerischen Städtetages wiegelt kurz und knapp ab. Pferdesteuer? "Das ist bei uns überhaupt kein Thema." Der Bayerische Gemeindetag, die Vertretung für kleinere Städte und Gemeinden, sieht es ebenso. "Derzeit sehen wir keinen Bedarf für ein Satzungsmuster", sagt Sprecherin Jessica Hövelborn. Denn bislang erwägten nur ganz wenige Gemeinden überhaupt die Einführung einer Pferdesteuer.
Staatsregierung drängt klamme Gemeinden nicht zur Einführung einer Pferdesteuer
Viele Gemeinden in Bayern, darunter auch Kirchenpingarten, bekommen Stabilisierungshilfe vom Freistaat. Eine ordentliche jährliche Finanzspritze für finanziell in Schieflage geratene Kommunen. Voraussetzung für diese Hilfe ist allerdings, dass die Gemeinden zuerst ihre eigenen Einnahmemöglichkeiten ausschöpft. Und doch drängt die Staatsregierung die Gemeinden nicht zur Einführung einer Pferdesteuer.
Aber warum eigentlich nicht? Schließlich bekommen Gemeinden auch kein Geld, wenn sie sich weigern, eine Straßenausbaubeitragssatzung einzuführen. Damit werden Haus- und Grundstücksbesitzern an Grundsanierungen der Straße vor ihrer Haustür beteiligt. Das Innenministerium verweist darauf, dass laut Gesetz und geltender Rechtsprechung darauf nur bei besonders guter Haushaltslage verzichtet werden darf. "Es wäre aber zu viel verlangt, wenn eine Gemeinde eine bisher in Bayern nicht eingeführte neue Steuer ,erfinden' müsste", teilt Ministeriumssprecher Stefan Frey schriftlich mit.
Hundesteuer sollte nicht abgeschafft werden
Aber die Hundesteuer abschaffen, ohne damit die Zahlung von Stabilisierungshilfe zu riskieren, das geht auch wieder nicht. Es werde erwartet, "dass eine Gemeinde ihre Einnahmemöglichkeiten ausschöpft", sagt der Sprecher. "Die Gemeinde soll wieder handlungsfähig werden, um ihre Aufgaben aus eigener Kraft erfüllen zu können." Die Aufhebung einer bereits bestehende Einnahmequelle wie der Hundesteuer sei damit "schwerlich in Einklang zu bringen".
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