Mehr Fehlzeit als Anwesenheit im Kreistag
Seit drei Jahren sind die Mitglieder des Kreistags jetzt im Amt, auf weitere drei Jahre sind sie noch gewählt. Ein Kraftakt vor allem für die, die auch noch in Bundes- oder Landtag gewählt sind. Oder etwa doch nicht? Ein Blick auf die Anwesenheitslisten zeigt, dass die Volksvertreter damit ganz unterschiedlich umgehen. 26.04.2017