Behörde gibt die richtige Antwort auf die falsche Frage Warum ein Betzensteiner nicht zur Zulassung nach Bayreuth fahren darf
Jürgen Freiherr von Müffling-Richter hat ein Auto mit Saisonkennzeichen. Das gilt von Oktober bis März. Um das Auto ganzjährig zuzulassen, wollte er im April mit dem Fahrzeug von Betzenstein zur Zulassungsstelle nach Bayreuth fahren. Darf er, teilte ihm die Polizei zunächst auf Anfrage mit. Darf er nicht, sagte daraufhin das Landratsamt. Seitdem streitet von Müffling-Richter mit der Behörde um die Auslegung von Paragrafen in der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Er fühlt sich gegängelt. 05.08.2015