Der Betreiber einer Internet-Seite muss diffamierende Äußerungen über Klaus Leipziger löschen Gericht verbietet Hetze gegen Mollath-Gutachter

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Errang vor Gericht einen Erfolg: Mollath-Gutacher Klaus Leipziger. Foto: Lapp Foto: red

Die nächste Schlappe für den Betreiber eines Internet-Lexikons in Sachen Gustl Mollath. Er muss einige Behauptungen über Klaus Leipziger (61) sowie dessen Foto entfernen, sonst droht ihm eine Strafe von einer Viertelmillion Euro. Dies entschied das Landgericht Bayreuth. Anstelle von Namen finden sich jetzt schwarze Flecken.

 
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Der ehemalige Berufsschullehrer Manfred Riebe betreibt das Internet-Lexikon Nürnberg-Wiki, wo es auch eine Seite über den angeblichen Fall des Gustl Mollath geht. Seit einigen Monaten hat Riebe ein neues Kapitel angefügt, über den Mollath-Gutachter Klaus Leipziger. Das Problem: Leipziger sprach nicht mit dem Seitenbetreiber und der stellte statt Fakten falsche Behauptungen ins Netz: Er zweifelte daran, ob Leipziger, der Chef der Forensik am Bayreuther Bezirksklinikum, überhaupt ein Medizinstudium abgeschlossen habe oder ob er gar das Abitur habe. Riebe behauptete indirekt, Leipziger habe statt einer Doktor-Arbeit nur ein „dünnes Brett gebohrt“. Außerdem habe die Grundlagenarbeit sowieso ein anderer gemacht.

"Falschgutachten"

Bezogen auf den Fall Mollath diffamierte der Internet-Beitrag Leipzigers Gutachten über Mollath als „Ferngutachten“, „Falschgutachten“ oder „Gefälligkeitsgutachten“. Außerdem war auf Nürnberg-Wiki die falsche Behauptung zu lesen, Leipziger habe seinen Patienten Mollath „nie exploriert“. 2005 hatte er ein Gutachten über Mollath erstellt, dieser aber verweigerte die Kooperation.

Riebe argumentierte, er habe Leipziger angeboten, bei seiner „Biografie“ mitzuwirken, der aber habe nicht gewollt. Außerdem sei Leipziger bundesweit sehr bekannt, weil er Mollath begutachtet habe. Was er, Riebe, wissen wollte, betreffe nur das Berufliche, nicht aber den Privatbereich Leipzigers. Begriffe wie „Ferngutachten“ seien nur Meinungsäußerungen, zudem Zitate eines „freien und unabhängigen investigativen“ Journalismus – die Leipziger hinzunehmen habe.

Nur ein Teilerfolg

Das sieht das Gericht anders. Auch in einer öffentlichen Auseinandersetzung, heißt es im Urteil (liegt dieser Zeitung vor), müsse der Betroffene „nicht jede negative Beurteilung seiner Person“ hinnehmen. Allerdings hat Leipziger; der verlangt hatte, das gesamte Kapitel über sich zu löschen, nur einen Teilerfolg erzielt. Denn der Artikel darf im Internet bleiben und weiter Begriffe wie „Falsch-Gutachten“ enthalten, weil das Gericht dies als „Zitat Dritter“ sieht, wofür man den Seitenbetreiber nicht verantwortlich machen kann. Ein Foto von Leipziger allerdings darf der Betreiber der Seite nicht länger zeigen: Denn der wurde wegen seines Gutachtens im Fall Mollath schon öfter bedroht.

Mollath Webreportage

Volker Hampl, Leipzigers Verteidigers zeigt sich „im gesamten zufrieden“, auch wenn nicht der ganze Artikel aus dem Internet gelöscht werden müsse. Hauptsache das Foto und die diffamierenden Äußerungen über die Qualifikation des Mollath-Gutachters seien nicht mehr zu sehen.

Textstellen gestrichen

Bereits Anfang des Jahres musste Riebe nach dem Urteil des Landgerichts Nürnberg Textstellen aus seinem Internet-Lexikon streichen. Er hatte Briefe von Mollath ins Internet mit unwahren Behauptungen gestellt. Mollath bezichtigte darin eine Mitarbeiterin der Hypo-Vereinsbank, ihr sei wegen dubioser Geldgeschäfte gekündigt worden, sie sei an Schwarzgeldgeschäften beteiligt gewesen, habe an einem Seminar teilgenommen, in dem gelehrt wurde, wie man am besten den Staat „bescheißt“ und zähle zu einem Netzwerk um Mollaths Ex-Frau Petra M., das die Bank betrüge. Aufgrund der Betrügereien sei sie gekündigt worden. Anstelle der Namen sind jetzt schwarze Flecken in den Kapiteln.

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