Bei einem der Geschädigten war Mollath kurz vor den Reifenstechereien mit einem angespitzten Schraubenzieher vorbeigekommen und gesagt, er sei bereit sich zu wehren. Tatsächlich hält der Sachverständige einen gespitzten Schraubenzieher für ein mögliches Werkzeug, schnell durch die etwa acht Millimeter dicke Flanke eines Reifens zu stechen. Er zeigt es an einem großen Reifen, den er im Gerichtssaal auf den Tisch stellt: Ein kurzer, leichter Stich, und die Reifenflanke ist verletzt. In spätestens einer halben Stunde wäre die Luft raus. Auf einem Polizeivideo, das nicht mehr existiert, war ein Mann zu sehen, der kurz zusticht. Er soll Kleidung getragen haben, wie Mollath sie trug. Eine ähnliche wurde bei einer Razzia in seinem Haus gefunden. Aber Mollath hatte einem Autohändler einen flach zugespitzten Schraubenzieher gezeigt, keinen angespitzten. Damit sei es laut Sachverständigem schwieriger, einen Reifen zu beschädigen.
Auf dem Werkstattgelände des Autohändlers, dem Mollath das Werkzeug gezeigt hat, waren mehr als 50 Reifen zerstochen. Die Frage von Staatsanwalt Wolfhard Meindl, ob bei dem „Massensterben“ dieser Reifen ein „natürlicher Tod“ wahrscheinlich sei, sagte der Sachverständige: „Dazu kann ich nichts sagen.“
Auch dass Mollath die Reifen so heimtückisch angestochen haben soll, dass sie erst während der Fahrt die Luft verlieren, hält Rauschen für nicht möglich. Diese Art der Manipulation sei nur „sehr theoretisch“. Heute anstechen und morgen ein Reifenplatzer? Rauscher: „Das kannst vergessen“.
Während der Wiederaufnahme in Regensburg zeigte sich an vielen Stellen, wie schlampig das Nürnberger Landgericht in der Beweisaufnahme gearbeitet hat. Weder wurden die beschädigten Reifen aufbewahrt noch hat im Jahr 2006 ein Gutachter einen Blick darauf geworfen oder die Gefährlichkeit eingeschätzt. Auch das Video wurde nicht aufbewahrt, auf dem ein Mann zu sehen war, der Autoreifen bei der betroffenen Personengruppe beschädigt hatte. Sogar nicht alle Fälle zerstochener Reifen wurden angeklagt. Trotzdem wurde Mollath deswegen zwar freigesprochen, aber wegen Schuldunfähigkeit in die Psychiatrie eingewiesen.
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