Ein Mann, der seinen Willen durchsetzt
Der Geldabfluss ging nach Überzeugung der Richter auf eine Anweisung des Geschäftsführers zurück. Die Behauptung des Angeklagten, er habe der Geschäftsführerin der Auslandstochter in Hongkong freigestellt zu zahlen, sei widerlegt: Krause sei ein Mann, der seinen Willen durchzusetzen vermocht habe. Die Strafkammer sprach Krause deshalb der Untreue schuldig.
Das Gericht attestiert dem Angeklagten einen "krassen Absturz"
Das wesentliche, rechtliche Argument der Verteidigung, ein für den Tatbestand der Untreue notwendiger Schaden bei der NKD liege nicht vor, zieht in den Augen der Wirtschaftsstrafkammer nicht: Die Auslandstochter in Hongkong sei eine wirtschaftlich abhängige, nahezu hundertprozentige Tochter der NKD gewesen. Die Verrechnung der 3,7 Millionen auf Provisionsforderungen der Auslandstochter könne nicht mit Verbindlichkeiten gegen Dritte verglichen werden: Nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise sei das Konto der NKD vermindert worden, um die Scheinrechnungen aus Zypern zu bezahlen. Somit liege der Schaden bei der NKD.
Übelmesser attestierte dem seit 11. Juli 2013 in Untersuchungshaft sitzenden Krause einen "krassen Absturz vom erfolgreichen Manager auf die Anklagebank".
Die Ohrfeige kommt ganz am Schluss
Die Strafkammer ordnete an, aus Krauses im Zivilverfahren beschlagnahmten Vermögen von rund 4 Millionen Euro 150 000 Euro für die Staatskasse einzubehalten - so sollen die Verfahrenskosten des Prozesses bezahlt werden. Über den von zahlreichen juristischen Grabenkämpfen, Schuldvorwürfen und vier Befangenheitsanträgen geprägten Prozess sagte Übelmesser: "Das war ein ungewöhnlicher Prozess, geprägt von dysfunktionalem Verteidigerverhalten. Mir persönlich bleibt nur der Dank an die ehrenamtlichen Richter, dass sie das durchgehalten haben."
Der Prozess gegen den ehemaligen NKD-Manager ist einer der größten Wirtschaftsprozesse der Region. Seit März 2014 wurde verhandelt – nachlesen können Sie den Verlauf im Dossier auf unserer Website.