Zivilprozess um Millionen-Schadenersatz in Bayreuth NKD will seinem Ex-Chef an den Geldbeutel

Von Manfred Scherer
Noch wärend des laufenden Strafverfahrens wegen Untreue gegen den ehemaligen NKD-Geschäftsführer Michael Krause hat das UNternehmen seinen Ex-Cehf auf Schadensersatz verklagt. Der Zivilprozess läuft in Bayreuth. Foto: Archiv Foto: red

Kann sich die NKD an ihrem Ex-Chef Michael Krause für die verschwundenen 3,7 Millionen schadlos halten? Diese Frage soll in einem Zivilprozess am Landgericht Bayreuth geklärt werden.

 
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Noch gilt für den ehemaligen NKD-Chef Michael Krause die Unschuldsvermutung. Seit über einem Jahr steht der Manager in Hof wegen des Verschwindens von 3,7 Millionen Euro von NKD-Konten vor Gericht. Der Prozess befindet sich, wie berichtet, auf der Zielgerade. Ein juristisches Kernthema des Prozesses ist die Frage: Ist überhaupt ein Schaden entstanden? Die Verteidigung stellt das in Abrede, denn die Ausgabe der 3,7 Millionen an eine dubiose Beratungsfirma in Zypern lief über eine NKD-Auslandstochter in Hongkong. NKD-intern wurde die Ausgabe des Geldes buchhalterisch gegen Provisionsforderungen der Auslandstochter verrechnet, so dass in den Büchern kein Verlust steht – und also auch kein Schaden vorliegt. Ein Schaden ist aber für den Tatbestand der Untreue notwendige Voraussetzung.

Krauses Privatvermögen wurde durch die Justiz beschlagnahmt

Nachdem die Staatsanwaltschaft in Hof Krause dennoch wegen Verdachts der Untreue anklagte und mithin die Möglichkeit eines Schadens bejahte, versucht die NKD seither, auf zivilrechtlichem Weg die 3,7 Millionen zurückzubekommen: Nicht von der zypriotischen Beratungsfirma, sondern von Krause als mutmaßlichen Verursacher selbst. Das Unternehmen hat seinen Ex-Chef auf Schadenersatz verklagt. Es wäre möglich, sich am Krause schadlos zu halten: Das Landgericht Bayreuth hatte nach Krauses Verhaftung im Juli 2013 Krauses Privatvermögen beschlagnahmt. Insgesamt handelt es sich um Werte von 3,9 Millionen Euro.

Buchhalterisch liegt kein Verlust vor

Im Schadenersatzprozess vor einer Zivilkammer des Landgerichts in Bayreuth liegen dem zuständigen Richter Georg Mayer umfangreiche Schriftsätze der beteiligten Anwälte vor. Mayer hatte sich zwischenzeitlich mit dem Hinweis aus dem Fenster gelehnt, er sehe aufgrund der Verrechnung der 3,7 Millionen mit offenen Provisionsforderungen keinen Schaden. Indirekt stellte er damit den Schadenersatz infrage. Mit dieser Einschätzung des Zivilrichters hatten Krauses Verteidiger im Strafprozess bei Haftentlassungsanträgen vergeblich zu argumentieren versucht.

Nur bei "einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung"

Am gestrigen Donnerstag trafen sich die Parteien zu einem Verhandlungstermin vor der Zivilkammer. Dabei zeigte sich, dass die NKD offenbar ebenfalls ihre Probleme hat, den Schaden bei der NKD zu verorten: Die Anwälte der NKD legten eine entsprechende Abtretungserklärung der Auslandtochter vor. Der Gerichtsvorsitzende Mayer ging danach auf das laufende Strafverfahren ein und machte klar, dass die Chancen für einen zivilrechtlichen Schadenersatz dann höher wären, falls „irgendwann eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung“ des Beklagten Krause im Strafprozess vorliegen sollte. Dass Krauses Verteidiger im Fall einer Verurteilung im Untreueprozess in Revision gehen werden, ist bereits jetzt klar. Bis zu einem möglichen Schadenersatz ist also noch ein langer Weg.

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