Das sieht das Gericht anders. Auch in einer öffentlichen Auseinandersetzung, heißt es im Urteil (liegt dieser Zeitung vor), müsse der Betroffene „nicht jede negative Beurteilung seiner Person“ hinnehmen. Allerdings hat Leipziger; der verlangt hatte, das gesamte Kapitel über sich zu löschen, nur einen Teilerfolg erzielt. Denn der Artikel darf im Internet bleiben und weiter Begriffe wie „Falsch-Gutachten“ enthalten, weil das Gericht dies als „Zitat Dritter“ sieht, wofür man den Seitenbetreiber nicht verantwortlich machen kann. Ein Foto von Leipziger allerdings darf der Betreiber der Seite nicht länger zeigen: Denn der wurde wegen seines Gutachtens im Fall Mollath schon öfter bedroht.
Volker Hampl, Leipzigers Verteidigers zeigt sich „im gesamten zufrieden“, auch wenn nicht der ganze Artikel aus dem Internet gelöscht werden müsse. Hauptsache das Foto und die diffamierenden Äußerungen über die Qualifikation des Mollath-Gutachters seien nicht mehr zu sehen.
Textstellen gestrichen
Bereits Anfang des Jahres musste Riebe nach dem Urteil des Landgerichts Nürnberg Textstellen aus seinem Internet-Lexikon streichen. Er hatte Briefe von Mollath ins Internet mit unwahren Behauptungen gestellt. Mollath bezichtigte darin eine Mitarbeiterin der Hypo-Vereinsbank, ihr sei wegen dubioser Geldgeschäfte gekündigt worden, sie sei an Schwarzgeldgeschäften beteiligt gewesen, habe an einem Seminar teilgenommen, in dem gelehrt wurde, wie man am besten den Staat „bescheißt“ und zähle zu einem Netzwerk um Mollaths Ex-Frau Petra M., das die Bank betrüge. Aufgrund der Betrügereien sei sie gekündigt worden. Anstelle der Namen sind jetzt schwarze Flecken in den Kapiteln.
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