Die Begründung:
Boese zitiert die Geschäftsordnung, die für den Kreistag und den Kreisausschuss gleichermaßen gilt. Darin heißt es: Weitergehende Anträge sind die, die „einen größeren Aufwand oder eine stärker einschneidende Maßnahme zum Gegenstand haben“. Die Auffassung von Regierungsdirektorin Ingrid Gleißner-Klein, die den Landkreis gemeinsam mit Kämmerer Horst Hager vertritt, teilt Boese nicht. Gleißner-Klein sagt vor Gericht: In der Geschäftsordnung stehe schließlich nicht, für wen die Maßnahme die stärker einschneidende sein müsse. Der Landkreis habe das auf die Gemeinden bezogen, die bei einer Kreisumlage von 45 Prozent mehr zahlen müssten als bei einer Umlage von 43,7 Prozent. Gleißner-Klein sagt außerdem, Hümmer hätte schon früher die Empfehlung des Kreisausschusses angreifen müssen und nicht warten dürfen, bis der Kreistag auf dessen Grundlage einen Beschluss fasst.
Volker Hampel, Hümmers Rechtsanwalt, bezweifelt, dass eine Empfehlung, bevor sie vollzogen ist, überhaupt angegriffen werden kann. Und Richter Boese sagt: „Das hier ist kein Verwaltungsakt.“ Und die Geschäftsordnung müsste selbstverständlich aus Sicht des Landkreises und nicht aus Sicht der Gemeinden verstanden werden. Und Boese sagt auch: „Wir haben ein ganz grundlegendes Problem mit der Vorgehensweise. Weil über den Antrag des Klägers nie abgestimmt worden ist.“
Die Folge:
Grundsätzlich hätte das Gericht mit seinem Urteil den Haushalt des Landkreises kassieren können. Gleich zu Beginn der Verhandlung machte Hümmer aber klar, dass das nicht sein Ziel sei. Rechtsanwalt Hampel sagt: „Das ist realistisch nicht durchführbar.“ Es genüge die Feststellung eines Fehlers und die Klärung der Vorgehensweise für die Zukunft. Dass das Gericht den Haushalt des Kreises kassiert, fordert Hümmer auch deshalb nicht, weil der Kreistag im Dezember beschlossen hat, die Gemeinden im nächsten Jahr um mindestens 2,5 Millionen Euro zu entlasten.