Sparkasse Streit um Geldautomaten: Ein Trauerspiel

Von Thorsten Gütling
Trotz zweier Schreiben des bayerischen Wirtschfatsministeriums, in denen es eine Kooperation zweier Bank im ländlichen Raum für unproblematisch hält, beharren Sparkasse und VR-Bank auf der Meinung: Das Kartellrecht stünde mehreren gemeinsamen Geldautomaten im Weg. Archivfoto: Andreas Harbach Foto: red

Das Wirtschaftsministerium bekräftigt: Gegen den gemeinsamen Betrieb von Geldautomaten von Banken auf dem Land spricht nichts. Sparkasse und VR-Bank beharren trotzdem auf einer anderen Lesart.

 
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Aus Verbrauchersicht hätte eine Kooperation nur Gutes. Durch eine weiterhin kostenlose und wohnortnahe Bargeldversorgung würden die Kunden beider Banken an den Kosteneinsparungen beteiligt. Ganz abgesehen davon, welche Bedeutung ein Geldautomat für den ländlichen Raum hat, dessen Stärkung sich die Staatsregierung auf die Fahnen geschrieben hat.

Keine Einwände aus Sicht der Behörde

Aber auch aus Sicht des Kartellrechts gibt es gegen eine Kooperation keine Einwände. Weil kaum zu befürchten steht, dass sich dort, wo sich ein Geldautomat schon für zwei Anbieter nicht lohnt, ein dritter findet, der durch die Zusammenarbeit benachteiligt wäre. Dass das Ministerium trotzdem keine generelle Freigabe erteilt und immer noch von Einzelfallentscheidungen spricht, liegt daran, dass es Regionen in Bayern gibt, denen Probleme bei der Bargeldversorgung fremd sind. Wie Fürstenfeldbruck, wo es nebeneinander Filialen von Sparkasse, VR-, Sparda-, Targo-, Commerz-, und Hypovereinsbank gibt. Gut möglich, dass dort jemand von Nachteil spricht, wenn zwei sich zusammen tun.

Hauptsache nicht flächendeckend

Dass es für den Landkreis Bayreuth keine Bedenken hat, macht das Ministerium aber deutlich. Indem es schreibt, dass gegen eine Kooperation nichts spreche, solange diese nicht flächendeckend, also auf Landes- oder Bundesebene, oder in Ballungsräumen, betrieben werde. Indem es versichert, noch bei keiner Kooperation Einwände erhoben zu haben. Indem es fragt, ob die Sparkasse nicht wisse, dass Kooperationen seit zwölf Jahren weder angemeldet noch genehmigt werden müssten. Dass ein Dritter, so es ihn gibt, also klagen müsste.

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Beharren auf dem Wörtchen "Einzelfall"

Dennoch winden sich die Banken. Verweisen darauf, dass sie in zwei von 33 Gemeinden kooperieren. Beharren auf dem Wörtchen „Einzelfall“ und argumentieren, dass das Schreiben des Ministeriums noch lange kein Freibrief für eine Kooperation an allen Standorten sei. Davon war aber auch nie die Rede. Vorgeschlagen wurde im Kreistag nur, dass kooperiert werden sollte, wo sich ein Rückzug anders nicht verhindern lasse. Daraufhin ließ Sparkassenvorstand Wolfram Münch über den Landrat ausrichten: Kooperationen lasse das Kartellrecht nur noch in Ausnahmefällen zu. Wie anders das aus der Feder des Ministeriums klingt.

Man hätte es verhindern können

Und so bleibt der Eindruck: Fälle wie in Kirchahorn, wo erst VR-Bank und dann Sparkasse ihre Geschäftsstellen schlossen, oder wie Mehlmeisel, die gleich ganz ohne Automaten dastanden, hätten nicht sein müssen.