2016: Ein Jahr des Streits um die Umlage
Weil auch der Bezirk weniger Geld vom Landkreis verlangte, forderten die Fraktionen von Freien Wählern, Wahlgemeinschaft und SPD zu Beginn des vergangenen Jahres eine Absenkung der Kreisumlage. Der Landkreis, hieß es, habe seine Forderungen in den vergangenen sieben Jahren um insgesamt 17,5 Millionen Euro angehoben und den Gemeinden damit mehr Geld aus den Taschen gezogen, als diese durch den gleichzeitigen Anstieg von Steuerkraft und Schlüsselzuweisungen durch den Freistaat eingenommen hätten.
Absicht oder Zufall?
Allenvoran die Freien Wähler warfen dem Landrat und dem Kämmerer des Kreises, Horst Hager, zudem vor, die Einnahmen zum Jahresbeginn absichtlich zu gering zu schätzen und den Kreis so auf Kosten der Gemeinden zu bereichern. Aus dem Landratsamt hieß es dagegen, der jüngste Überschuss von fast fünf Millionen Euro in 2015 sei das Ergebnis aufgeschobener Deckensanierungsarbeiten, eines milden Winters und Gastschulbeiträgen, die zuvor krankheitsbedingt nicht abgerechnet worden seien. Der Kreis erwirtschaftete aber auch 2014 rund 2,3 Millionen mehr als geplant. Im Jahr 2010 waren es 1,5 Millionen und 2009 etwa 3,2 Millionen Euro mehr.
Der Landkreis verliert vor Gericht
Am 13. Dezember stellte schließlich das Verwaltungsgericht Bayreuth einen Verfahrensfehler bei der Abstimmung über die Kreisumlage fest. Landrat Hübner hatte einen Antrag der Freien Wähler zur Senkung der Umlage nicht behandelt, weil er die Geschäftsordnung falsch las. Wie der Präsident des Verwaltungsgerichts, Thomas Boese, sagte, hätte der Antrag auf Absenkung der Kreisumlage um 2,3 Prozent vor allen anderen abgestimmt werden müssen, weil er für den Landkreis die größte finanzielle Belastung bedeutet hätte. Stattdessen fand ein Antrag der CSU eine Mehrheit, der eine Absenkung um nur ein Prozent und damit mehr Geld für den Kreis und weniger für die Gemeinden bedeutete -- wenn auch nur eine knappe: 23 von 53 Kreisräten stimmten dagegen und damit auch gegen den Haushalt des Kreises.
"Wiederholungsgefahr"
In der Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts heißt es: Die Beschlussfassung erfolgte nicht in der durch die Geschäftsordnung vorgegebenen Art und Weise und ist daher rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht sehe zudem eine Wiederholungsgefahr. Die Regierung von Oberfranken hatte zuvor keinen Verfahrensfehler erkennen können.