Haftbefehl: Mitgefangene im Knast sollten Entführung des Juristen organisieren Mordkomplott des Ex-NKD-Chefs gegen seinen Richter?

Von Manfred Scherer 
Schwerer Verdacht gegen den wegen Untreue vor Gericht stehenden ehemaligen NKD-Chef Michael Krause: Er soll in der JVA Hof Mitgefangene zur Entführung und zur Ermordung seines Richters angestiftet haben. Foto: Archiv Foto: red

Exklusiv: Schwerer Verdacht gegen den ehemaligen NKD-Chef Michael Krause: Er soll im Knast die Entführung und Ermordung seines Richters geplant haben.

 
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Krause steht seit März 2014 als Angeklagter vor der 3. Strafkammer des Landgerichts Hof. Vergangenen Montag erging gegen den ehemaligen Manager des Jahres ein weiterer Haftbefehl wegen Verdachts der versuchten Anstiftung zur Geiselnahme und zum Mord. Dies bestätigten seine Verteidiger Volker Beermann und Marc Wandt auf Anfrage.

Opfer der Geiselnahme sollte der Vorsitzende Richter der 3. Strafkammer, Siegbert Übelmesser, sein. Nach Informationen unserer Zeitung soll Krause zwei Mitgefangene im Hofer Gefängnis beauftragt haben, die Entführung Übelmessers zu organisieren. Ziel der Entführung soll es gewesen sein, von dem entführten Richter Krauses Freilassung zu erpressen. Falls der Jurist der Forderung nicht nachkomme, sollte Übelmesser angeblich getötet werden. Krause sitzt wegen des Untreueverdachts im Fall NKD seit Juli 2013 in Untersuchungshaft.

In dem Untreueprozess geht es um 3,7 Millionen Euro, die im Jahr 2012 vom Bindlacher Textildiscounter auf Konten einer NKD-Auslandstochter in Hongkong überwiesen und von dort an eine zypriotische Beratungsgesellschaft weitertransferiert worden waren. Dort verschwand das Geld. Krause behauptet, die 3,7 Millionen seien für den Kauf geheimer Wettbewerber- und Herstellerpreise verwendet worden, um der wirtschaftlich angeschlagenen NKD Vorteile im Einkauf in Asien zu bringen. Beweise für die Geheiminformationen gibt es bislang nicht. Während der damalige NKD-Inhaber, der Millionär Claas Daun, Krauses Vorgehen zunächst nachträglich gebilligt haben soll, nahm die Hofer Wirtschaftsstaatsanwaltschaft Ermittlungen aufgrund einer anonymen Anzeige auf. Im Juli 2013 gab es eine Razzia bei NKD. Ende November 2013 wurde NKD an den europäischen Finanzinvestor Opcapita verkauft.

Das Gericht hat mehrere Haftbeschwerden zurückgewiesen

Im Untreueprozess gegen Krause sind die Fronten verhärtet: Die Verteidigung argumentiert, ein für den Tatbestand der Untreue notwendiger Schaden liege nicht vor, weil die Zahlungen von 3,7 Millionen auf Provisionsforderungen der Hongkonger Auslandstochter verbucht worden seien. Die Anwälte fühlen sich zudem durch parallel laufende Geldwäscheermittlungen der Staatsanwaltschaft in ihren Rechten beschnitten. Die Anklagebehörde hält Erkenntnisse aus eben diesem  Geldwäscheverfahren entgegen - es gebe Beweise, dass der Empfänger des Geldes, die zypriotische Beratungsfirma Zarando, von einem Jugendfreund Krauses geführt wird. 1,6 bis 1,8 Millionen des NKD-Geldes soll auf Umwegen zurück an Krause geflossen sein. Im Prozess hat die zuständige Strafkammer mehrere Haftbeschwerden von Krauses Anwälten zurückgewiesen.

Die Vorwürfe sind für die Verteidiger "nicht erklärbar"

Marc Wandt, Strafverteidiger in Iserlohn und einer von drei Verteidigern von Krause, erklärte auf Anfrage, er sei am Montag von den neuen Beschuldigungen gegen seinen Mandanten informiert worden. Er könne sich nur "schwer vorstellen", dass hinter den Entführungs- und Mordplänen "konkrete Absichten" gesteckt haben, dennoch: "Begeistert bin ich nicht. Die neuen Vorwürfe erleichtern die Verteidigung nicht unbedingt. Das ist keine alltägliche Situation." Wie auch für Wandt, sind die angeblichen Entführungs- und Mordpläne für Krauses Hauptverteidiger, den Bayreuther Anwalt Volker Beermann, „nicht erklärbar. Es muss genau geprüft werden, auf welchen Grundlagen die Vorwürfe zustande gekommen sind.“ Beermann und Wandt mutmaßen, dass die zwei Mitinsassen, die Krauses Anstiftung nicht in die Tat umsetzten, sondern ihn bei den Behörden anschwärzten, sich Strafrabatte verdienen wollten. 

Was der neue Haftbefehl für den NKD-Untreueprozess bedeutet, ist zurzeit unklar. Als nächster Verhandlungstermin ist Montag, der 5. Januar, geplant.

Bei der Staatsanwaltschaft und auch beim Landgericht in Hof war über die Weihnachtsfeiertage niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.

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