Ihr Mann, die Gemeinde Himmelkron, alle sagten, es sei "ein schrecklicher Unfall" gewesen. Die in der Ukraine geborene Frau und ihr Anwalt Gert Lowack sind der Ansicht, dass der Unfall hätte verhindert werden können. Wenn sich der Verein bei den Eltern über die Schwimmfähigkeit des Kindes informiert hätte. Vanessa hatte keine Schwimmflügel dabei, sondern nur ein Luftkissen. Schwimmen konnte die Achtjährige trotzdem noch nicht, sagt die Mutter. Vanessa hätte niemals in den tiefen Beckenbereich gedurft. Und die zweite Betreuerin hätte nicht einfach Eis holen gehen dürfen. Der Bademeister habe Zeitung gelesen.
Wie qualifiziert ist die Badeaufsicht?
Dabei hat die Gemeinde Himmelkron streng genommen überhaupt keinen Bademeister. Korrekt müsste die Bezeichnung sowieso Schwimmmeister heißen, wie der Bundesverband der Deutschen Schwimmmeister das festgelegt hat. Ein Schwimmmeister ist ein Meister für Bäderbetriebe, der zuvor eine dreijährige Ausbildung zum Fachangestellten für Bäderbetriebe gemacht haben muss. Dieser muss Kenntnisse in Erster Hilfe haben und mindestens ein Rettungsschwimmabzeichen in Silber, das nicht älter als drei Jahre ist.
Sparen an der falschen Stelle?
In Himmelkron sind Bürgermeister Gerhard Schneider zufolge eine Betriebsaufsicht und eine Badewasseraufsicht für das Freibad zuständig. Sie seien außerhalb der Badesaison bei der Gemeinde angestellt. Das Problem: Wenn Kommunen sparen müssen, tun sie das oftmals bei den Freibädern. Bedenklich wird das spätestens, wenn die Sicherheit darunter leidet. "Die Gemeinde spart und wir bezahlen dafür. Es kostet mein Leben und das Leben meiner Tochter", sagt die 39-Jährige verbittert. "Wie viele Kinder müssen noch sterben, bis sie reagieren?"
"Als wäre nur eine Katze ertrunken"
Denn die Badeaufsicht habe nach dem Unfall weiter gemacht, als wäre nichts geschehen. "Die Gemeinde tut, als wäre nur eine Katze ertrunken." Ob der Mann tatsächlich seine Pflichten verletzt hat, muss jetzt das Gericht klären. Zu einer Stellungnahme ist er auf Anfrage nicht bereit. Er hat sich inzwischen einen Anwalt genommen. Auch die Betreuerin des Turnvereins, die ihre Sorgfalts- und Aufsichtspflicht verletzt haben soll, ist immer noch für die Kinderturngruppe zuständig. Nach Angaben Schneiders sei sie von anderen Eltern dazu ermutigt worden, weiterzumachen.
Das Schmerzensgeld, das der Verein und die Gemeinde bezahlen wollen, habe sie noch nicht bekommen, sagt Ruslana Koska. Außerdem gehe davon ein Großteil für die Anwaltskosten weg. Warum blieb das Kind solange unbemerkt bewusstlos im Wasser, obwohl es nur zwölf Kinder waren? Warum scheiterten die Rettungsversuche? Wenn sie ihre Kind weggebe, dann müsse sie sicher sein können, dass nonstop aufgepasst werde. "Ich will Antworten", sagt die Mutter. "Wenn ich Vanessa nicht helfe, tut es keiner. Und ich will Gerechtigkeit für meine Tochter."