Das Oberlandesgericht Bamberg hatte darum gebeten, eine Wiederaufnahme der Ermittlungen zu prüfen. Das bestätigte der Sprecher des Oberlandesgerichts, Leander Brößler, auf Nachfrage dieser Zeitung. "Der Senat neigt dazu, einen hinreichenden Tatverdacht zu bejahen", sagte Brößler. Das bedeutet, es hätten womöglich Maßnahmen ergriffen werden können, die das Ertrinken des Mädchens verhindert hätten. Denn das Nichtschwimmerkind sei im Schwimmerbecken untergegangen.