Unter extremen Schmerzen verblutet

Von Manfred Scherer
Der Angeklagte Adrian O. (2.v.l.), links daneben sein polnischer Verteidiger Jacek Franek, dazu die Dolmetscherin und ganz rechts der deutsche Verteidiger Wolfgang Schwemmer. Foto: Manfred Scherer Foto: red

Die Stunde der Gerichtsmediziner im Prozess um den Baustellenmord in der Rathstraße: Die Experten sagen, dass das gepfählte und mit mehreren Holzprügeln geschlagene Opfer extreme Schmerzen erdulden musste - und das möglicherweise über einen Zeitraum von acht Stunden hinweg.

 
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Des Mordes aus Grausamkeit und aus niederen Beweggründen angeklagt ist in dem Fall der 27-jährige Adrian O. Wie mehrfach berichtet, soll der Bauarbeiter aus Polen am Nachmittag des 8. Februar mit dem späteren Opfer, seinem Arbeitskollegen und Landsmann Roman Z. während eines Streits gewalttätig geworden sein. Dies derart massiv, dass der 43-jährige Z. verstarb.

Todesursache war Verbluten

Nach den Gutachten zweier Gerichtsmediziner starb das Opfer einen qualvollen Tod. "Die Verletzungen waren äußerst schmerzhaft", sagte ein Universitätsprofessor vom gerichtsmedizinischen Institut in Erlangen. Sein Kollege, der die Obduktion der Leiche vorgenommen hatte, erklärte: Das Opfer ist verblutet. Den genauen Todeszeitpunkt konnten die Experten nicht mehr feststellen, allerdings den Zeitraum dafür: Am 8. Februar ab 16.30 Uhr bis zum 9. Februar um 1.30 Uhr.

Vielzahl übler Verletzungen

An der Leiche fanden die Experten eine Vielzahl von Verletzungen. Roman Z. hatte blaue Flecken und Platzwunden am Körper und am Kopf. Und er hatte üble Verletzungen, die von einer Pfählung stammen.

Nirgends Spermaspuren vom Angeklagten

Diese Behandlung hat die Staatsanwaltschaft als ein Verbrechen der Vergewaltigung mit angeklagt. Die Expertise des Professors legt in diesem Zusammenhang aber nahe, dass die Pfählung keinen sexuellen Hintergrund hatte. Denn bei der Untersuchung der vielen DNA-Spuren am Tatort fand sich nirgends Sperma des Angeklagten. Nach dem DNA-Gutachten findet sich an mehreren Holzprügeln Blut des Opfers. Auffällig: DNA-Spuren des Angeklagten finden sich an den mutmaßlichen Tatwerkzeugen nicht. Allerdings wurde Blut des Opfers an den Beinen des Angeklagten nachgewiesen.

Das Smartphone als Beweismittel

Wie berichtet, schweigt Adrian O. zu den Tatvorwürfen. Ein bedeutendes Beweismittel ist sein Smartphone, mit dem er Teile der Tat fotografiert und sogar gefilmt haben soll. Auf den zunächst gelöschten und später von Computerexperten der Polizei wieder sichtbar gemachten Aufnahmen, sollen Schläge und auch ausschnittsweise die Pfählung zu sehen sein.

Opfer wurde zugedeckt gefunden

Reichen die äußeren Spuren für einen Schuldspruch wegen Mordes? Kann man unterstellen, dass Adrian O. erkannt hatte, dass er seinem Kollegen potenziell tödliche Verletzungen zugefügt hatte? Ließ er ihn verbluten? Oder nahm er gar nicht wahr, dass Roman Z. auf einer Matratze liegend und mit einer Decke zugedeckt, verblutete?

Nachbarn hörten lauten Streit

Über den genauen Hintergrund für den aus dem Ruder gelaufenen Streit herrscht nach wie vor Rätselraten. Dass Adrian O. und Roman Z. am 8. Februar stritten, ist durch Zeugen bestätigt: Mehrere Nachbarn hörten, wie sich zwei Männer in dem Rohbau in der Rathstraße gegenseitig anbrüllten.

Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.

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