Angeklagter filmte offenbar die Tat

Von Manfred Scherer
 Foto: red

Der im Baustellenmord angeklagte Mann hat wohl Teile seiner Bluttat mit dem Handy gefilmt und auch Fotos von seinem Opfer gemacht. Das wurde am zweiten Verhandlungstag am Mittwoch klar. Spezialisten der Kriminalpolizei für Zentralaufgaben, der KPI/Z, hatten die ursprünglich gelöschten Dateien auf dem Smartphone des Angeklagten wieder hergestellt.

 
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Der 27-jährige Adrian O. steht, wie berichtet, wegen Mordes aus Grausamkeit und wegen Vergewaltigung vor dem Schwurgericht. Er soll am 8. Februar einen 43-jährigen Kollegen Roman Z. auf äußerst üble Art und Weise getötet haben. Beide Männer - polnische Staatsbürger - waren als Bauarbeiter in einem zu renovierenden Haus in der Rathstraße 6 tätig, und übernachteten dort auch. Adrian O. sagt zu den Anklagevorwürfen nichts. Doch vielleicht sollte er sich erklären, denn die Spuren, die er hinterließ, sprechen eine unbeschreibliche Sprache.

Leiche ist eines der Beweismittel

Erstes Beweismittel ist die Leiche des Opfers. Ein Gerichtsmediziner erläuterte am Mittwoch die Verletzungen am Körper von Roman Z.: Der Mann wurde demnach mit einem Prügel massiv geschlagen. Und er wurde gepfählt. Diese Tathandlung rief beim Opfer stark blutende Verletzungen hervor. Laut Anklage starb Roman Z., weil er verblutete.

Tatfotos sind mit Zeitstempel versehen

Zweites Beweismittel sind 48 Fotos und drei Videosequenzen, die das Opfer während der Misshandlungen zeigen. Zwischen 15.20 Uhr und kurz nach 17 Uhr am 8. Februar wurden die Aufnahmen mit einem Smartphone gemacht, das im Besitz des Angeklagten gewesen war. Die Fotos waren gelöscht, sie konnten von Experten jedoch wieder sichtbar gemacht werden - mitsamt der meisten Zeitstempel, mit denen der Smartphonecomputer die Dateien versehen hatte.

Schläge, die das Opfer treffen

Die Prozessbeteiligten sahen sich die Fotos und die Videos an - einige von ihnen mit erkennbar innerer Bewegung. Die wenigen Zuhörer im Schwurgerichtssaal bekamen die Bilder nicht zu sehen. Allerdings beschrieb der Gerichtsvorsitzende Michael Eckstein einige Details: Ein Spatenstiel, der als Pfählwerkzeug diente, von einer Hand umklammert. Blutverschmierte Turnschuhe der Marke, wie sie der Angeklagte bei der Tat getragen haben soll. Auf einem der Videos Schläge, die das Opfer treffen.

Der Angeklagte brüllt im Video vor Wut

Eines der Videos nahm auch Töne auf. Mutmaßlich der Angeklagte ist zu hören. Er brüllt voller Wut auf polnisch. Die Dolmetscherin übersetzt Schimpfworte. "Hure", "Waschlappen" sind die mildesten Beleidigungen. Zu hören ist auch ein Satz, der  übersetzt heißt: "Ich werde dich fertigmachen, ich werde dich f...." War damit "umbringen" gemeint? Ein zwangsläufig sexueller Hintergrund? Die polnische Dolmetscherin meint: "Nicht zwangsläufig" Jedoch: Einen Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebs hat die Staatsanwaltschaft nicht angeklagt, sondern einen aus Grausamkeit und niederen Beweggründen. Demnach wäre die Pfählung des Opfers rein rechtlich gesehen zwar ein Akt der Vergewaltigung - in diesem Fall aber möglicherweise eher eine brutale Machtdemonstration.

Wie schließt man auf die innere Haltung zurück?

Um dem Angeklagten einen Mord nachzuweisen, braucht es aber auch Beweise oder Indizien, die Rückschlüsse auf seine innere Haltung zulassen. Handelte er von vornherein mit Vernichtungswillen? Oder wollte er gar nicht töten? Oder nahm er den Tod seines Opfers in Kauf, weil er den stark Blutenden nicht ins Krankenhaus brachte? Oder gar deshalb, weil das Opfer selbst dies ablehnte, wie ein Zeuge behauptet?

Die Hauseigentümer alarmierten die Polizei

Ein Foto des Opfers schickte er an einen Freund. Dieser Freund empfand das als eine Art Hilferuf von einem, der nicht mehr wusste, was er tun sollte. Über diesen Freund und Kollegen wurde der Chef der in Ludwigshafen sitzenden Baufirma alarmiert. Der hörte von einer Schlägerei und von Chaos auf der Baustelle. Polnische Mitarbeiter, die die Leiche fanden, gingen zunächst nicht in Bayreuth zur Polizei. Sie gaben Adrian O. sogar Geld, der sich damit auf eine erfolglose Flucht machte.

Letztlich mussten die Eigentümer des Hauses, ein Bayreuther Ehepaar, nachsehen. Sie fanden die Leiche. Das Ehepaar rannte 75 Meter weiter zur Polizeiinspektion Bayreuth. Dort drängelte die Frau sich vor, mit den Worten: "Ich glaube, ich habe gerade im zukünftigen Kinderzimmer meiner Tochter eine Leiche gefunden."

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