Baustellenmord: Angeklagter schweigt

Von Manfred Scherer
 Foto: red

Er soll eine äußerst grausame und brutale Bluttat begangen haben: Adrian O., ein polnischer Staatsbürger, steht seit Montagmorgen als Angeklagter vor dem Bayreuther Schwurgericht. Zu dem Vorwurf, seinen 43-jährigen Arbeitskollegen Roman Z. ermordet zu haben, schweigt er.

 
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Staatsanwalt Holger Gebhardt verlas zum Auftakt des auf acht Verhandlungstage angesetzten Verfahrens die Anklage gegen den 27-jährigen Angeklagten. Nach den Ermittlungen der Anklagebehörde soll Adrian O. am 8. Februar mit Roman Z. in einen Streit geraten sein. Dieser Streit soll eskaliert sein. Adrian O. soll Roman Z. als Homosexuellen beschimpft, ihn erst mit Fäusten, dann mit einem Brett oder einem Spatenstiel geschlagen haben.

Anklage unterstellt niederes Motiv

Mit einem Gegenstand soll der Angeklagte danach sein am Boden liegendes Opfer sexuell schwer misshandelt und dabei übel verletzt haben. Das schwer verletzte und stark blutende Opfer soll der Angeklagte im 1. Stock eines Hauses in der Rathstraße 6 sich selbst überlassen haben. Dort soll Roman Z. in der Zeit zwischen Nachmittags um 16.30 Uhr und 1.30 Uhr am Morgen des 9. Februar verblutet sein.

Die Begehung der Tat stuft die Anklagebehörde als grausam ein und unterstellt dem Angeklagten niedere Beweggründe - deshalb lautet die Anklage auf Mord und wegen der sexuellen Misshandlungen zusätzlich auf Vergewaltigung.

 "Er ist geprügelt worden, er lebt nicht mehr."

Zwei polnischen Arbeitskollegen, die am 9. Februar morgens aus Mannheim zu der Baustelle in der Rathstraße gefahren waren, klopften an die Haustüre. Geöffnet habe der Angeklagte. Einer der beiden sagte als Zeuge, Adrian O. habe sie mit den Worten empfangen: "Er ist geprügelt worden, er lebt nicht mehr."

Der Angeklagte soll dem Zeugen zudem berichtet haben, der Tote sei am Abend zuvor von "Türken" verprügelt worden. Den toten Roman Z. will der Zeuge nicht gekannt haben. Die Leiche habe fast unbekleidet und verkrümmt in einem Zimmer gelegen. Der Kopf des Toten sei doppelt so groß wie normal gewesen: "Sein Gesicht war dem eines Menschen nicht mehr ähnlich."

Adrian O. soll dem Zeugen zufolge "mit einem Lächeln auf dem Gesicht" erzählt haben, was er und der Angeklagte am Abend zuvor gemacht hatten: Erst seien sie gemeinsam auf einem "Volksfest" gewesen, dann hätten sie sich getrennt und der Angeklagte habe sich alleine betrunken - mit einer ganzen Flasche. Für den Zeugen bedeutete das: eine Flasche Schnaps.

Zeugen sahen nur Blut im 1. Stock

Der Zeuge berichtete, Adrian O. habe behauptet, er habe dem verprügelten Roman Z. ins Haus geholfen. Vor Gericht sagte er: "Das kam mir verdächtig vor, denn vor dem Haus war kein Blut. Ich habe nur Blut im Flur und in dem Zimmer gesehen."

Vom Chef wegen Prügelei losgeschickt

Der zweite Zeuge bestätigte: Ihr Chef in Mannheim hatte sie losgeschickt, weil er zu diesem Zeitpunkt schon gewusst hatte, dass auf der Baustelle in Bayreuth angeblich jemand  "geprügelt" worden sei: "Wir sollten prüfen, ob wir vielleicht jemand ins Krankenhaus bringen müssen." Auch dieser Zeuge berichtet, dass der Angeklagte die Geschichte von den "Türken" erzählt habe - und auch er dies nicht geglaubt habe: "Nur oben war Blut, nicht vor dem Haus." Die zwei Bauarbeiter verständigten ihren Chef in Mannheim, dass der Geprügelte "nicht lebt".

Angeblich soll der Angeklagte diesen Zeugen aufgefordert haben, ihm dabei zu helfen, die Leiche zu zerteilen und im Keller einzubetonieren.

Wie die Bayreuther Polizei danach von der Bluttat erfuhr und wie der Angeklagte auf der Flucht gefasst wurde, soll im weiteren Verlauf der Beweisaufnahme geklärt werden.

 

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