Verfahren gegen Ex-Kindergartenleiterin eingestellt Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet

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Schwarze Kassen, veraltete Erziehungsmethoden: Vor rund einem Jahr wurden massive Vorwürfe gegen die damalige Leiterin des Kindergartens Zum guten Hirten laut. Die Staatsanwaltschaft begann zu ermitteln – und stellte jetzt das Verfahren ein. Foto: Klaus Trenz Foto: red

Schwere Vorwürfe wurden vor einem Jahr gegen die ehemalige Leiterin des Wiesweiher-Kindergartens Zum guten Hirten laut: Von einer schwarzen Kasse beim Essensgeld war die Rede, von veralteten Erziehungsmethoden. Die evangelische Kirchengemeinde als Träger sprach die fristlose Kündigung aus, die Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen ein. Jetzt liegt das Ergebnis vor.

 
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UPDATE Donnerstag, 29.10.2015, 12.20 Uhr:

Nun hat auch Dekan Gerhard Schoenauer Stellung bezogen zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen die ehemalige Leiterin des Wiesweiher-Kindergartens Zum guten Hirten. Er habe erst durch den Kurier davon erfahren, über das Ergebnis sei er „sehr froh und erleichtert. Das entlastet uns alle“. Die Kirchengemeinde habe sich mit der Ex-Leiterin inzwischen auf eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses verständigt. „Über den Inhalt dieser Vereinbarung haben wir Stillschweigen vereinbart“, sagt der Dekan. Kurier-Informationen, nach denen die vor einem Jahr fristlos gekündigte Frau noch für zwei Jahre bei vollen Bezügen weiterbeschäftigt wird, ohne in der Einrichtung tätig zu sein, seien jedenfalls nicht richtig, betont Schoenauer.

 

"Das Verfahren wurde nach Paragraf 153 der Strafprozessordnung wegen geringer Schuld eingestellt", so Leitender Oberstaatsanwalt Herbert Potzel auf Kurier-Anfrage. Zwei Sachverhalten ging die Staatsanwaltschaft nach.

Thema Essensbestellung: Der Leiterin soll von den Eltern, deren Kinder ein Mittagessen bekamen, mehr Geld verlangt haben, als für das tatsächlich ausgeteilte Essen ausgegeben wurde. Das stimmt, sagt Potzel: "Ja, es gab Überschüsse aus dem monatlichen Beitrag von jeweils 40 Euro." Ein Betrug gegenüber den Eltern liegt nicht vor, da ein Festbetrag zu zahlen war, unabhängig davon, ob das Essen in Anspruch genommen wurde.

Eine Untreue gegenüber dem Arbeitgeber käme in Betracht, wenn  die Ex-Leiterin das Geld für eigene Zwecke verwendet hätte. Sie behauptete, dass die Mehreinnahmen in den Kauf von Kindergartenbedarf investiert wurden. "Sie hätte den Überschuss der Kirche als Träger melden müssen", sagt Potzel. Aber ein Straftatbestand sei damit nicht nachzuweisen.

Thema Erziehung: Eltern hatten sich darüber beschwert, ihre Kinder seien völlig veralteten Erziehungsmaßnahmen ausgesetzt gewesen, sie seien zum Teil drangsaliert worden. Die Staatsanwaltschaft prüfte, ob eine Misshandlung von Schutzbefohlenen vorliegen könnte. Zahlreiche Zeugen wurden befragt, sagt der Oberstaatsanwalt. Am Ende stellte sich heraus: "In keinem einzigen Fall war das eine so heiße Sache, wie es anfangs klang." Selbst wenn man über den einen oder anderen Vorfall geteilter Meinung sein könne: Immer lasse sich höchstens von einer "geringfügigen Schuld" sprechen.

Warum es so lange gedauert hat

Und warum haben sich die Ermittlungen so lange hingezogen? Nun, so Potzel, das hatte mit Urlaub und Krankheitsfällen bei den Ermittlern wie bei den Zeugen zu tun. Und nicht zuletzt damit, dass schnell klar wurde: "Dieser Fall wird am Ende sicher keine richtig große Sache werden." Daher stand die Behandlung des Vorgangs angesichts zahlreicher großer und brisanter Prozesse  bei der Staatsanwaltschaft nicht ganz oben auf der Prioritätenliste. Diese wurde übrigens aufgrund der Berichterstattung in den Medien tätig, "Anzeigen von Eltern lagen nicht vor".

So nicht in Ordnung

Trotz der Einstellung des Verfahrens stellt Potzel fest: "Das Handeln der Kindergartenleiterin war nicht in jeder Hinsicht in Ordnung." Doch unter dem Strich bleibe eben nur eine geringfügige Schuld, die keine weitere Strafe erforderlich mache. Und, das ist dem Oberstaatsanwalt wichtig: "Die Frau ist ja durch den Verlust ihres Arbeitsplatzes und die sonstigen schwerwiegenden Folgen aus der ganzen Sache gestraft genug."

Dekan will Stellung nehmen

Und was bedeutet das aus arbeitsrechtlicher Sicht? Haben sich die evangelische Kirchengemeinde und die frühere Kindergartenleiterin schon geeinigt? Oder wird darüber erst noch weiter verhandelt? Gibt es eine Abfindung? Dekan Gerhard Schoenauer verwies auf Anfrage auf einen vollen Terminkalender bis in den Abend hinein, am Donnerstag wolle er dazu gerne Stellung nehmen.

Ein ganz ähnlicher Vorfall spielte sich beinahe zeitgleich in Mistelgau ab. auch dort sind die Ermittlungen mittlerweile abgeschlossen. Ob es zum Prozess kommt steht aber noch nicht fest.

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