Verwaltung erklärt die Förderbedingungen für Neubau und Sanierung Graserschule: Wann die Regierung mitzahlt

Von Katharina Wojczenko
Fördergelder nur für die Sanierung der Graserschule? Stimmt nicht, sagt Stadtbaureferent Hans-Dieter Striedl. Foto: Archiv/Andreas Harbach Foto: red

Neubau oder Sanierung Graserschule: Wofür gibt es mehr Förderung? Und was sind die Bedingungen? Das wollten die Neubau-Befürworter Thomas Bauske (SPD) und Thomas Hacker (FDP) in der Stadtratssitzung am Mittwoch wissen. Das sind die Antworten.

 
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Dann gibt es Geld von der Regierung: Nur dann, wenn sich die Stadt für die wirtschaftlichere Variante entscheidet, ist die Maßnahme förderfähig. Dann werden die sogenannten förderfähigen Kosten der Gesamtsumme mit rund 40 Prozent bezuschusst, sagt Stadtbaureferent Hans-Dieter Striedl im Stadtrat. Vorrangig ist die Sanierung. Nur, wenn der Neubau wirtschaftlicher wäre, kann dieser gefördert werden.

Wann ist ein Neubau wirtschaftlicher? Wenn die Sanierung der Graserschule mehr als 80 Prozent des Neubaus kosten würde. Dahinter steckt eine komplizierte Rechnung, wie Striedl erklärt. Entscheidend ist nämlich nur das, was die Regierung bei einem Neubau gemäß der Schulbau-Richtlinien für erforderlich hält: das sogenannte abstrakte Raumprogramm. Das schreibt für Schulgebäude - die Turnhalle wird hier nicht berücksichtigt- eine bestimmte Größe fest. Im Fall der Graserschule sind das rund 1.900 Quadratmeter Netto-Nutzfläche.

Die Quadratmeterzahl  wird mit dem Kostenrichtwert von 3.754 Euro pro Quadratmeter multipliziert. Heraus kommt ein fiktiver Neubauwert von 7,3 Millionen Euro. Für die Berechnung ist Striedl zunächst davon ausgegangen, dass die Stadt die Planungen selbst macht und Kosten dafür also abzuziehen sind. Dann bleiben etwa 6,4 Millionen. 80 Prozent dieser Summe sind 5,1 Millionen Euro. Das heißt: Kostet die Sanierung der Graserschule mehr als diese 5,1 Millionen Euro, kann auch der Neubau gefördert werden.

Wann ist die Sanierung wirtschaftlicher? Die Bestandssanierung könnte nach derzeitigen Schätzungen etwa 6,2 Millionen Euro kosten, sagt Striedl. Zieht man davon - wie beim Neubau - die Kosten für die Planungsleistung ab und erhält einen Wert, der unter den 5,1 Millionen liegt, ist die Sanierung als wirtschaftlicher anzusehen. Dann wäre nur diese förderfähig.

Dafür gibt es in jedem Fall keine Förderung: Für alle Wünsche, die die Stadträte über das Raumprogramm der Regierung hinaus haben. Zum Beispiel, um in einem Neubau ähnlich große Klassenzimmer wie in der bisherigen Graserschule zu haben. Außerdem für Grundstückserwerb und Architektenkosten. Bislang geht Striedl im Rechenbeispiel davon aus, dass das Hochbauamt die Planung übernehmen kann.

Das ist laut Striedl für den Stadtrat entscheidend: "Ein Neubau scheidet nicht von vornherein aus. Denn auch dieser könnte gefördert werden", sagt er dem Kurier. Eine definitive Aussage der Regierung hat Striedl nicht. Die Regieurung habe ihm Mittwochmorgen per Email informiert, dass beim Neubau womöglich doch mehr förderfähig sei. Ebenso könne bei der Sanierung der Graserschule nun doch die Trockenlegung des Kellers anerkannt werden. "Das ist noch nicht das letzte Wort."

Das sagen die Anfrager: Thomas Bauske ist zufrieden: "Mir war es wichtig, das Argument zu widerlegen, dass der Neubau garantiert nicht gefördert wird. Und wie erwartet ist die Sanierung nicht zwangsweise günstiger als der Neubau." Thomas Hacker sieht das ebenso. Kostenschätzungen  würden bei Sanierungen meist getoppt.

Mehr zu den heißen Themen der Stadtratssitzung können Sie in unserem Ticker nachlesen.

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