Gemeinderat einstimmig für Erhalt des 200 Jahre alten Baums Eiche muss nicht weichen

Von
Die Gemeinde Neudrossenfeld will die Eiche trotzdem nicht fällen. Dafür müsste erst der Bebauungsplan geändert werden.Foto: Ronald Wittek Foto: red

Die Eigentümer und die Hausverwaltung sind enttäuscht: Die Eiche vor dem Wohngebäude im Mosinger Weg bleibt dort stehen. Das entschied der Neudrossenfelder Gemeinderat am Montagabend einstimmig.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Die Eigentümergemeinschaft hatte, einen Antrag an die Gemeinde gestellt, die Eiche zu entfernen. Das Problem: Der rund 200 Jahre alte Baum ist vom Eichenprozessionsspinner befallen. Die Härchen der Schmetterlingsraupen können beim Menschen Hautreizungen und Atemwegsbeschwerden auslösen. Barbara Ruckdäschel von der Hausverwaltung Eichner, die das Gebäude betreut, verfolgte als Zuhörerin die Sitzung. Hinterher sagte sie enttäuscht: „Ob die Anwohner durch die Raupen bleibende Gesundheitsbeschwerden erleiden, war überhaupt kein Thema.“

Wer übernimmt die Haftung?

Nicht die Kosten für das Entfernen der Nester und den Rückschritt der Äste muss die Hausverwaltung bezahlen. Sie macht sich vor allem Sorgen wegen der Haftungsfrage: „Denn wer übernimmt die Haftung, wenn jemand Gesundheitsschäden erleidet?“, fragte Ruckdäschel, die vorsorglich Warnschilder aufstellen ließ. Der Gemeinderat sprach sich jedoch gegen eine Fällung der Eiche aus.

Laut Bebauungsplan "erhaltenswert"

Im Bebauungsplan der Gemeinde ist die Gemeinde als „erhaltenswert“ gekennzeichnet. Die Anlieger des nur wenige Meter von der Eiche entfernten Gebäudes hatten sich wegen der möglichen Gesundheitsgefährdung, der Laubbelastung und des regelmäßig anstehenden und teueren Rückschnitts der Eiche beklagt. Daraufhin bot die Gemeinde an, sich mit 200 Euro an den Kosten zu beteiligen. Dennoch wäre den Eigentümern und Bewohnern des Altdrossenfelder Mehrfamilienhauses die Fällung der Eiche lieber gewesen.

Hübner: Ein schützenswerter Baum

Wenn der Bebauungsplan aus dem Jahr 1992 geändert werden sollte, würden auf die Gemeinde Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro zukommen, gab Bürgermeister Harald Hübner zu bedenken. Außerdem wäre aus naturschutzfachlicher Sicht ein ökologischer Ausgleich erforderlich. „Deshalb empfehle ich, an dem Schutz des Baumes festzuhalten“, sagte Hübner.

Nester regelmäßig entfernen

Der Kulmbacher Kreisfachberater für Gartenbau und Landschaftspflege Friedhelm Haun nahm zur Eichen-Problematik Stellung und kam zu dem Ergebnis: „Die Eiche sollte man da stehen lassen.“ Der Schädlingsbefall sei überschaubar, das Ausmaß nicht außergewöhnlich. Der Grund für die Ausbreitung liege am heißen Sommer dieses Jahres. Bei einer feuchteren Witterung wäre der Befall von alleine wieder zurückgegangen. Die Eiche sei gesund, standfest und habe keine Rindenschäden, urteilte Haun. Mit wenig Aufwand könnten die Nester preisgünstig entfernt werden.

Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt in Kulmbach verwies die Sache an die Gemeinde zurück. Da es hier weder um ein Naturdenkmal noch um einen Verstoß gegen die Baumschutzverordnung gehe (Neudrossenfeld besitzt keine), sei die Gemeinde selbst zuständig. Da es eine Erhaltungssatzung gebe, müsste der Gemeinderat diese erst aufheben, bevor das Fällen der Eiche möglich wäre.

Gemeinderat Mike Kühnert, der in dem Mehrfamilienhaus als Mieter wohnt, warb für den Erhalt der Eiche. Er bat jedoch um einen höheren Zuschuss für die Pflege. Was der Gemeinderat mit einer Pauschale von 300 Euro bewilligte.

Autor

Bilder