Fällung wegen Eichenprozessionsspinner?

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Der Streit um eine alte Eiche in Altdrossenfeld geht weiter. Foto: Ronald Wittek Foto: red

Soll die Eiche weichen? Ein 200 Jahre alter Baum beunruhigt die Eigentümergemeinschaft einer Wohnanlage in Altdrossenfeld. Sie fürchtet sich vor allem wegen des Eichenprozessionsspinners, der sich in dem Baum angesiedelt hat.

 
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Wie berichtet, hat die Hauseigentümergemeinschaft einen Antrag bei der Gemeinde Neudrossenfeld gestellt, der Baum möge gefällt werden. Auf den Kurier-Bericht meldet sich am Dienstag die Hausverwaltung Eichner aus Kulmbach zu Wort, die bisher für eine Stellungnahme nicht erreichbar war.

"Wir sind keineswegs unbedingt erpicht darauf gewesen, dass die Eiche gefällt wird", sagt Barbara Ruckdäschel, die als Ansprechpartnerin die Interessen der Eigentümer vertritt. Sie empfindet die Darstellung "als Stimmungsmache". Die tatsächliche "Grundproblematik" werde nicht erkannt. Die sei der Befall durch den Eichenprozessionsspinner. Und der sei kein vorgeschobener Grund, damit der Baum gefällt werde, betont Barbara Ruckdäschel.

Ein Baumpfleger habe diesen entdeckt. Darauf habe die Hausverwaltung verschiedene Angebote eingeholt. Sowohl für eine Baumfällung als auch für Abpflücken der Nester. "Wir bekommen auch Probleme mit der Haftpflichtversicherung, wenn wir nichts dagegen unternehmen."

Gefährlich sind vor allem die Härchen der Raupen, die juckende Hautekzeme auslösen und Augen und Atemwege reizen können. Mensch und Tier kann es gleichermaßen treffen, wenn sie die Nester berühren oder unter den befallenen Bäumen spazieren gehen. Zwar verpuppen sich die Raupen Ende Juni, aber ihre Härchen bleiben oft noch jahrelang in den Gespinsten hängen.

Deshalb bringt die Hausverwaltung jetzt einen Gefahrenhinweis an. Selbst wenn sie die Nester entfernen ließe, müssten sie den Bereich sperren und die Nachbarn informieren. "Die Arbeiter müssten spezielle Schutzkleidung tragen", zählt Barbara Ruckdeschel die Auflagen auf. Ihr gehe es darum, gefährlichen Folgen für die Anwohner und Spaziergänger zu vermeiden. Deshalb hätten sich die zehn Eigentümer im Oktober dafür ausgesprochen, den Antrag auf Fällung an die Gemeinde zu stellen. Bei einer ersten Versammlung im Juli sei auch über einen Zurückschneiden der Eiche gesprochen worden. Damals sei die Meinung noch geteilt gewesen, ob das Laub oder Schattenwurf störend seien. Nachdem der Schädling entdeckt worden war, seien alle für eine Fällung gewesen.

Darüber muss jetzt der Gemeinderat entscheiden. Wann er den Antrag behandelt, ist noch nicht klar, voraussichtlich in der nächsten Sitzung am 9. November. Im Bebauungsplan ist die Altdrossenfelder Eiche als schützenswert ausgewiesen. Ob das Mehrfamilienhaus weiter weg genauso hätte gebaut werden können? "Das Landratsamt und die Gemeinde haben dem Bauantrag damals zugestimmt", sagt Barbara Ruckdäschel. "Von einem einzuhaltenden Mindestabstand war damals nicht die Rede."

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