EHC: 10.000 Euro für Ex-Spieler

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Ein Jahr zog sich Streit zwischen Sebastian Wolsch (links) und dem EHC Bayreuth hin, nun kann der Spieleranwalt Wolfram Cech (rechts) die Akte vermutlich bald schließen. Foto: Rudi Ziegler Foto: red

Sein letztes Spiel für den EHC Bayreuth absolvierte Sebastian Wolsch am 4. Dezember 2015, danach folgten Suspendierung, fristlose Kündigung und der Gang vor das Bayreuther Arbeitsgericht. Dort trafen sich der DEL2-Verein und der Verteidiger am Donnerstag erneut – und es kam zu einem Vergleich, der vor allem die Tigers zur Kasse bittet.

 
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Der EHC erklärte sich bereit, Wolsch eine Abfindung in Höhe von 10.000 Euro (Nettobetrag) zu zahlen. Zudem übernimmt der Verein etwaige Steuer- und Sozialabgeben, die sich geschätzt im Bereich von 4000 Euro einpendeln werden. Die Gerichtskosten werden auf den EHC und Wolsch aufgeteilt.

Unter diesen Voraussetzungen wird der Vertrag zwischen dem DEL2-Verein und seinem ehemaligen Spieler rückwirkend zum 16. August beendet, auch die Option auf einen Vertrag für die Saison 2017/18 besteht nicht mehr.

"Farce nun beendet"

„Klar hätte ich dem Vergleich nicht zustimmen können und versuchen zu pokern“, sagte Wolsch nach der Verhandlung. „Aber ich will endlich meine Ruhe und bin froh, dass diese Farce nun beendet ist. Eigentlich hätte es ja schon viel früher erledigt sein können.“

Damit spielt der Verteidiger, der mittlerweile für den EV Regensburg in der Oberliga aktiv ist, auf den Mai 2016 an. Damals hatte Wolsch nach eigener Aussage dem EHC angeboten, seinen Vertrag für eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 10.000 Euro – diese wäre steuerfrei gewesen – aufzulösen, doch der Verein ging nicht darauf ein. Der mittlerweile zurückgetretene Vorsitzende Matthias Wendel bestätigte die Summe damals nicht, bezeichnete die Forderung des Defensivspielers allerdings als „sehr stattlich“. Kurz darauf erhielt Wolsch per Post eine fristlose Kündigung, gegen die Wolsch gerichtlich vorging.

Eine erste Güteverhandlung Anfang August war nach vier Minuten ergebnislos beendet, da vor allem der EHC nicht an einem Vergleich interessiert war. Kurzzeitig stand damals die Zahlung von 5000 Euro im Raum, was Wolsch ablehnte. Er schätzte den Wert seines noch bis 2018 laufenden Vertrages bei den Tigers auf etwa 25.000 Euro.

Veränderte Situation

„Doch mittlerweile hat sich ja die Situation geändert“, sagte Richter Bernd Putschky am Donnerstag und regte nach dem Rücktritt von Wendel als EHC-Vorsitzender einen Vergleich an. Ansonsten hätte das Gericht darüber urteilen müssen, ob „gravierende Pflichtverstöße“ des Spielers vorliegen, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

„Aus unserer Sicht war die Kündigung nicht gerechtfertigt“, sagte Rechtsanwalt Wolfram Cech, der Wolsch vor Gericht vertrat. „Aber der Vergleich ist in Ordnung, jetzt kann sich mein Mandat voll auf seine Arbeit in Regensburg konzentrieren.“

Überrascht zeigte sich der Vertreter der Gegenseite, Rechtsanwalt Stefan Hübner, dass der Spieler dem Vergleich zustimmte. Zuletzt seien ja wesentlich höhere Summen gefordert worden. „Aber mit dieser Einigung können beide Parteien leben“, sagte Hübner. „Es hätte ja passieren können, dass Wolsch seinen Vertrag beim EHC erfüllen hätte müssen. Dann hätte er ein Problem mit seinem jetzigen Arbeitgeber gehabt und beim EHC wären sicherlich auch Diskussionen aufgekommen.“ Schließlich sei mit Sergej Waßmiller immer noch der Trainer im Amt, mit dem sich Wolsch überworfen hatte, was im Dezember 2015 zur Suspendierung geführt hatte.

Zustimmung des Vorsitzenden oder der Mitgliederversammlung fehlt

Ganz in trockenen Tüchern ist die Einigung zwischen Sebastian Wolsch und dem EHC Bayreuth aber noch nicht. Schließlich ist der Eishockey-Zweitligist aktuell ohne Führung, ein Vorsitzender kann dem Vergleich demnach noch nicht zustimmen. „Warum sollen nicht gleich die Vereinsmitglieder selbst über den Vergleich abstimmen“, fragt Rechtsanwalt Hübner. „Die Mitgliederversammlung ist das höchste Gremium im Verein.“

Für den 8. Dezember ist die Versammlung mit dem Hauptpunkt Neuwahlen angesetzt, deshalb wurde ein zweiwöchiges Widerrufsrecht eingeräumt. Nimmt dieses eine der beiden Parteien wahr, kommt es am 20. Dezember zu einer weiteren Verhandlung.

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