„Eine Begründung ist nicht genannt“, sagt Wolsch. Da er einen gültigen Vertrag habe, entschied er sich eine Kündigungsschutzklage einzureichen. „Nach dem letzten Schreiben ist klar, dass eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist und ich auch meinen Dienst unter diesen Umständen im August nicht antreten kann“, sagt Wolsch. Sein zurückliegendes Angebot habe er zurückgezogen. Der 32-Jährige hatte dem Verein angeboten, dass der Vertrag aufgelöst wird, wenn der EHC bereit ist, eine Entschädigung in Höhe von 10 000 Euro zu zahlen. „Jetzt muss ein Gericht entscheiden“, sagt Wolsch.
EHC und Wolsch sehen sich vor Gericht
Redaktion 02.06.2016 - 21:18 Uhr