Landgerichtsprozess verkürzt sich drastisch Bunkermann gesteht Untreue ein

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Foto: Archiv/Ute Eschenbacher Foto: red

Überraschende Wende im sogenannten Bunkermann-Prozess: Der Angeklagte aus Himmelkron legte am Mittwoch vor Gericht ein Geständnis zum Untreue-Vorwurf ab. Er ließ seinen Anwalt Johannes Driendl eine vorbereitete Erklärung verlesen.

 
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Dem 36-Jährigen war von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, in 28 Fällen Geld seines früheren Arbeitgebers auf eigene Konten umgelenkt zu haben. Im Ganzen handelt es sich um eine Summe in Höhe von 240.000 Euro.

Tatsächlich nur ein "Konstrukt"

Aber bislang hatte der Mann behauptet, sein einstiger Chef habe von den Transaktionen gewusst. Was dieser jedoch als Zeuge vehement bestritten hatte. Er sprach mehrfach von einem "Konstrukt" seines früheren Mitarbeiters. Angeblich soll nach dessen ersten Angaben das Geld in Bar an seinen damaligen Arbeitgeber geflossen sein. Dieser habe von den Einzelbeträgen 75 Prozent bekommen, der Ex-Bilanzbuchhalter habe 25 Prozent für sich behalten dürfen. Die Umbuchungen erfolgten im Zeitraum von Februar 2009 bis Dezember 2010 sowie von Juli 2012 bis August 2013. Der Angeklagte will sie als Scheinrechnungen ausgewiesen haben. Der größte Betrag, 18.000 Euro, floss im Juli 2012 ab.

Doch bereits am fünften Verhandlungstag hatte Vorsitzender Richter Michael Eckstein darauf hingewiesen, dass das unlogisch sei. Denn der Firmeninhaber hatte einen Kredit für sein Unternehmen aufnehmen müssen und viel Geld investiert. Warum sollte er sich dann von seinem eigenen Geld nur 75 Prozent zurückgeben lassen?

Sohn entlastet den Vater

Der Geldabfluss wurde erst vom Sohn des Unternehmers aufgedeckt. Er wollte seinem Vater helfen, wie er im Lauf des Verfahrens schilderte. Weil dem die geschäftliche Misere gesundheitlich zusetzte. Daher nahm sich der Sohn alle noch vorhandenen Unterlagen vor und kontrollierte sie. Denn trotz guter Auftragslage war das Geschäft in die roten Zahlen geraten.

Beisitzender Richter Yves Döll konnte dem Angeklagten jedoch nachweisen, dass er das Geld für sich einbehalten hat. Der 36-Jährige hatte auch in einem Zivilprozess im Jahr 2014 behauptet, von einem Konto bei der Deutschen Kreditbank Berlin nichts zu wissen. Jedoch wurde ihm nachgewiesen, dass er das Konto selbst am 1. Januar 2015 eröffnete. Damit hatte er eine falsche eidesstattliche Versicherung geleistet. Ein weiteres Konto hatte er bei einer Internet-Direktbank.

Ständige Umbauten am Haus

Der Angeklagte scheint einen aufwendigen Lebensstil geführt zu haben. Als er das Haus seiner Großmutter erbte, begann er mit Umbauten. Mit Nachbarn kam es zu Streitigkeiten. Und schließlich fing er mit dem Bunkerbau an, was er als sein Hobby bezeichnete. Der Schutzraum habe ihn über 100.000 Euro gekostet. Offenbar sind ihm die Materialrechnungen über den Kopf gewachsen. Einen Teil der Bauteile hatte er über seinen alte Firma bezogen.

Durch das Geständnis verkürzt sich der Prozess erheblich. Denn das Gericht hatte wegen der umfangreichen Beweisaufnahme voraussichtlich Termine bis November festgelegt. Dass er Handgranaten, selbst gebaute Rohrbomben und Treibladungspulver sowie Schwarzpulver besaß, hatte der 36-Jährige schon zu Beginn der Verhandlung eingeräumt. Die Polizei hatte die Sprengkörper bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt und dazu ein Kilo Marihuana gefunden.

Am 26. August werden nun voraussichtlich die Plädoyers gehalten und am 27. August das Urteil erwartet.

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