Merk verteidigt spätes Handeln
Merk verteidigte ihr spätes Handeln erneut. Sie habe erst aktiv werden und ein neues Verfahren fordern können, als es einen tatsächlichen Wiederaufnahmegrund gegeben habe, sagte sie im ZDF-"Morgenmagazin". Das sei erst im November 2012 der Fall gewesen - bis dahin habe sie das rechtskräftige Urteil akzeptieren müssen. "Ich habe die Möglichkeiten genutzt, die ich hatte." Auch Koalitionspolitiker werfen der Justizministerin vor, die Brisanz des Falls zu spät erkannt zu haben.
Die Nürnberger Richter begründeten ihre Entscheidung mit Zweifeln an einem Attest einer Arztpraxis. Die Praxis hatte vor Jahren die angeblichen Verletzungen dokumentiert, die Mollath seiner Ehefrau zugefügt haben soll. Nach Angaben des Gerichts war Mollaths Frau im Juni 2002 jedoch nicht von ihrer Hausärztin, sondern von deren Sohn untersucht worden. Damit sei das Attest ein "falsches Dokument", was nach der Strafprozessordnung eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertige.
ott/dpa