Februar 2007: Der Bundesgerichtshof verwirft Mollaths Revision.
März 2012: Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) sagt im Landtag, Mollaths Strafanzeige wegen der Bankgeschäfte seiner Frau sei
„weder Auslöser noch Hauptanlass noch überhaupt ein Grund für seine
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gewesen“. Seine Vorwürfe hätten keinen begründeten Anfangsverdacht ergeben.
November 2012: Ein interner Revisionsbericht der HypoVereinsbank aus dem Jahr 2003 wird publik. Danach traf ein Teil von Mollaths Vorwürfen zu. Die Freien Wähler fordern Merks Rücktritt und einen Untersuchungsausschuss.
30. November 2012: Merk will den Fall Mollath komplett neu aufrollen lassen und ordnet einen Wiederaufnahmeantrag wegen möglicher Befangenheit eines Richters an.
18. März 2013: Die Staatsanwaltschaft beantragt die Wiederaufnahme wegen Tatsachen, die dem Gericht bei der Verurteilung 2006 noch nicht bekannt gewesen seien. Entscheiden muss das Landgericht Regensburg.
26. April 2013: Im Bayerischen Landtag tritt der Untersuchungsausschuss zusammen, der den Fall durchleuchten soll.
28. Mai 2013: Das Landgericht Regensburg lehnt eine Entscheidung über Mollaths Unterbringung vor Prüfung des Wiederaufnahmeantrags ab.
11. Juni 2013: In einem Exklusiv-Interview mit dem Nordbayerischen Kurier äußert sich erstmals Gustl Mollaths Ex-Frau. Petra M. widerspricht seinen Darstellungen in den allermeisten Punkten. Mollath habe sie über Jahre immer wieder geschlagen. Mit den Vorwürfen, sie sei daran beteiligt, Schwarzgeld zu verschieben, habe er erst nach ihrer Trennung begonnen.
9. Juli 2013: Der Untersuchungsausschusses geht zu Ende. SPD, Grüne und Freie Wähler bescheinigen Justizministerin Merk und den Ermittlern schwere Fehler und verlangen die Entlassung der Ministerin. CSU und FDP sehen keine Fehler bei Merk.
11. Juli 2013: Recherchen des Nordbayerischen Kuriers bringen das Original des Attestes ans Licht, das ein Nürnberger Arzt zwei Tage nach der Misshandlung Petra M.s durch Gustl Mollath erstellt hatte. Dadurch ist bewiesen: Es hat eine Untersuchung von Petra M. gegeben, ein Arzt hatte wirklich ihre Verletzungen festgestellt.
22. Juli 2013: Nach dem Landgericht Regensburg weist auch das Oberlandesgericht Nürnberg einen Befangenheitsantrag von Mollaths Anwalt gegen einen Richter ab.
24. Juli 2013: Das Landgericht Regensburg weist die Anträge zur Wiederaufnahme des Mollath-Prozesses zurück.
6. August 2013: Das Oberlandesgericht Nürnberg hebt die Regensburger Entscheidung auf. Das Gericht ordnet die Wiederaufnahme des Strafverfahrens sowie die sofortige Freilassung Mollaths an. Um 17.54 Uhr verlässt er das Bezirkskrankenhaus Bayreuth als freier Mann.
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