LKA wollte ein „positives Signal“ an den Verteidiger
Im Landtag ist die Opposition auch deshalb verärgert, weil Mario F. in einer Petition an den Landtag um Hilfe gewandt hatte. Er hatte im Jahr 2014 vergeblich versucht, vor Gericht Zeugenschutz einzuklagen. In einer Stellungnahme des Innenministeriums an den Landtag war der Ex-V-Mann als unglaubwürdig eingestuft worden, seine gegen das LKA gerichteten Behauptungen als Lügen dargestellt worden. Aufgrund der nun wegen der Ermittlungen gegen die in die Affäre Mario F. verstrickten LKA-Beamten bekannt gewordenen Vorwürfe, hegen vor allem Oppositionsabgeordnete den Verdacht, dass der Landtag belogen worden sei. Und Anwalt Schmidtgall liegt ein LKA-internes Schreiben vom Mai 2014 vor, dem zufolge das Amt auf die Verwaltungsgerichtsklage seines Mandanten um Zeugenschutz Einfluss genommen haben könnte. Darin heißt es: Die Polizei in Regensburg lehne Mario F.’s Begehr um Aufnahme in den Zeugenschutz nach wie vor ab. Dennoch wolle man dem Anwalt des Ex-V-Manns „ein positives Signal“ geben und habe einen Erörterungstermin mit dem zuständigen Verwaltungsgericht in Regensburg angesetzt.
Opposition will Affäre politisch nutzen
Die Opposition im Landtag möchte die Affäre auch politisch ausschlachten: Die Ehefrau des V-Mann-Führers Norbert K. ist eine unterfränkische CSU-Bezirksabgeordnete. Sie galt als Nachwuchshoffnung in ihrer Partei. Sie soll sich wegen der Anschuldigungen von Mario F. gegen ihren Ehemann an Parteifreunde gewandt haben.
Norbert K. selbst hat sich bislang einmal offiziell geäußert – über seinen Anwalt Jan Bockemühl, der Anfang November 2015 auf Anfrage erklärt hatte, dass die Vorwürfe gegen Norbert K. „aus der Luft gegriffen“ seien, er habe die Einstellung des Verfahrens beantragt.
Weil Bockemühls Mandant aber nach wie vor als Beschuldigter in dem Ermittlungsverfahren gegen mehrere LKA-Beamte geführt wird, hätte Norbert K. am Dienstag (2. Februar) als Zeuge ein Aussageverweigerungsrecht. Bei wahrheitsgemäßer Beantwortung von Fragen muss sich nämlich niemand selbst belasten.