Der Gliedvorzeiger W. ist nach juristischen Maßstäben krank, nach moralischer Einordnung dürfte man ihn höchstens „anders“ bezeichnen. Seine sexuelle Orientierung ist die homosexuelle. Und er ist – leider – pädophil. Das bringt ihn mit dem Gesetz in Konflikt, denn exhibitionistische Entblößung vor Kindern mitsamt Selbstbefriedigung ist als sexueller Missbrauch strafbar.