Jahr für Jahr ein Nein zur Entlassung
Die Bewährung wird schnell widerrufen, weil W. seinen Trieb nicht zügeln kann. Er kommt in die Bezirksklinik nach Bayreuth. Und Jahr für Jahr lautet bei der Überprüfung, ob man W. wieder rauslassen kann: Nein, er würde es wieder tun.
Die Zeit vergeht, Richter kriegen Bedenken
Doch Ende des Jahres 2015 haben die Richter der Strafvollstreckungskammer schwere Bedenken: 25 Jahre Freiheitsentzug für einen Exhibitionisten mit einer andersartigen Sexualpräferenz? Ist das noch verhältnismäßig? Man versucht W. an die Freiheit zu gewöhnen. Erst geht er begleitet auf Freigang, dann unbegleitet. Man hat ihm eingeschärft, dass er Schulhöfe, Kinderspielplätze, Kinos und alle Plätze meiden soll, wo er Kindern über den Weg läuft. Vergeblich. Im Prozess sagt W., dass ihm "das leid tut, dass ich Kindern wehgetan habe." Er gesteht, dass er sich bei viel, viel mehr Gelegenheiten vor Kindern entblößt hat. Die Staatsanwaltschaft hat es bei den beiden oben genannten Fällen belassen.
"Schwulenfilme" als Auslöser?
Auslöser für seine Taten? W. glaubt: "Ich hätte die Tage vorher die Schwulenfilme nicht anschauen sollen." W. hat ein Smartphone, mit dem er im Internet surft.
Im Prozess klärt sich, warum W. so lange nicht raus durfte. Er ließ die Psychotherapeuten nicht an sich ran. Das aber wäre die Voraussetzung, dass er triebhemmende Mittel bekäme. Mit solchen Mitteln könnte man W.'s Trieb ganz weit runterfahren, meint Gerichtspsychiater Thomas Wenske. Er stuft W. als normal intelligent ein und sagt: "Es ist ein biologisches Wunder, dass er als Kind im Mutterleib keinen Hirnschaden erlitten hat." Wegen der andersartigen Sexualität des Angeklagten stuft Wenske W. als gefährlich ein. Die Voraussetzungen für eine weitere Unterbringung in der Psychiatrie liegen vor.
Am Mittwoch werden Staatsanwalt und Verteidiger Johannes Driendl ihre Plädoyers halten, danach will die Strafkammer ihr Urteil verkünden.