Autoschieberprozess: Vorsatz nicht nachweisbar Strohmann bleibt straflos: Verfahren eingestellt
BAYREUTH. Heiße Kisten, kalter Verdacht: Das Landgericht konnte einem Bayreuther Autohändler nicht nachweisen, dass er wissentlich für italienische Autoschieber, mutmaßlich die neapolitanische Mafia, gearbeitet hat. Die Richter stellten das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein. 10.05.2011