Abhängig vom Einzelfall
Diesen Vorwurf lässt Zimmermann nicht gelten. Er wolle nur verhindern, dass das Landratsamt, wie schon einmal geschehen, der Gemeinde widerspricht. Denn die Aufsichtsbehörde kann den Bau anstelle der Gemeinde genehmigen. Holger Strehl, Sprecher des Landratsamtes Forchheim sagt: Ja, im äußersten Fall kann das Landratsamt die Zustimmung der Gemeinde ersetzen. Aber immer erst nach einer Prüfung. "Wenn in einem Baugebiet schon viele Ausnahmen bei Dächern gemacht wurden, ist das natürlich etwas anderes, als wenn jemand 20 Meter neben die Basilika bauen will." Heißt: Es hängt immer vom Einzelfall ab.
Zimmermann ermahnte seine Räte am Dienstagabend: "Wir sind hier nicht bei ,Wünsch-dir-was'. Unsere Aufgabe ist es nicht, zu beurteilen, ob uns das Haus gefällt. Wir müssen den Bebauungsplan prüfen, wir müssen die Ausnahmen vom Bebauungsplan prüfen, die wir bereits erteilt haben. Und dann müssen wir sachlich und gerecht entscheiden."
Mehrheit dagegen
Sein Zureden erhörten vier Räte nicht, sie waren in der Mehrheit. Gegen das Haus mit dem flachen Dach stimmten: Georg Bauernschmidt (SPD), Georg Lang (CSU), Georg Rodler (CSU) und Matthias Wendler (JuF).
Der zuständige Architekt ist auch am Tag nach der Entscheidung noch irritiert. "Bebauungspläne sind nicht dazu da, um die Gestaltung eines Hauses zu beeinflussen, sondern um Städtebau zu steuern." Weil der Gemeinderat bereits andere Dachformen erlaubt habe als im Plan stehen, habe er eine andere Entscheidung erwartet. "Ich fordere nicht mehr als andere bekommen haben. Aber auch nicht weniger."
Das Thema Baustil führt nicht nur in Gößweinstein zum Streit.