Opfer wollte keine Hilfe - nur Bier und Zigarette
Und deshalb sei es am Tattag, den 8. Februar, zum Streit gekommen. Er selbst und auch Roman Z. seien betrunken gewesen. Der Streit wurde zur Schubserei, dann zu Prügelei, die nach den Worten des Angeklagten ausgeartet sei. Unvermittelt beschreibt der Angeklagte, wie er Roman Z. mit einem Stück Holz gepfählt habe: „Aber ich habe nicht sehr viel Kraft aufgewendet.“ Danach habe er ihm auf die Matratze geholfen, ihn zugedeckt. Mit der Zeit habe er Bedenken bekommen, ob Roman Z. nicht doch Hilfe brauche. „Ich fragte ihn, ob ich eine ich Ambulanz holen soll. Er sagte, dass alles in Ordnung ist mit ihm. Ich müsse nirgends anrufen. Er wollte ein Bier und eine Zigarette.“
Am Tatort wischte jemand mit Wasser Blut weg
Erst am Morgend danach will Adrian O. festgestellt haben, dass Roman Z. kalt und tot war. Er telefonierte mit Arbeitskollegen, bekam von ihnen 50 Euro und angeblich den Tipp: „Hau ab.“ Die ersten Polizisten, die danach den Tatort betraten, stellten fest, dass im Haus mit Wasser gewischt worden war – um die vielen Blutspritzer notdürftig abzuwaschen?
Eine Tat als Retourkutsche?
Bei der ersten langen Nacht-Vernehmung berichtete Adrian O., warum er wirklich auf Roman Z. losgegangen war. Die junge Hauptkommissarin sagt aus, sie habe bei dem Beschuldigten zunächst keine Regung erkennen können. Adrian O. habe in der Nacht-Vernehmung die Tat zwar gestanden, aber auch da den Tötungsvorsatz bestritten. Sie habe erst spät „Schweißperlen auf der Stirn“ des Beschuldigten und Nervosität wahrgenommen, als Adrian O. stotternd berichtete, dass er zuvor mehrfach von Roman Z. sexuell missbraucht worden sei. Die zwei Männer hatten demnach in dem Rohbau genächtigt und Adrian O. will in mehreren Fällen aufgewacht sein, weil der Ältere ihn sexuell bedrängt habe. Der Beschuldigte behauptete, Roman Z. habe ihn mehrmals mit einem Bratenwender vergewaltigt und soll einen solchen Übergriff auch für die Tatnacht mit den Worten angekündigt haben: „Du wirst schon sehen, was heute Nacht wieder passiert.“ Da habe er die angeklagte Tat begangen und will dabei Roman Z. als „Schwulen“ beschimpft und gesagt haben: „Jetzt wirst du mal sehen, wie das ist.“ Die Schilderung der Vergewaltigung des Roman O. – diese Tat rief stark blutende innere Verletzungen hervor – beendete Adrian O. mit den Worten: „Wie lange muss ich noch davon erzählen?“ Die junge Kriminalbeamtin berichtete: „Ich hatte den Eindruck, dass ihm das extrem unangenehm war.“ Bei den vielen Telefonaten mit seinen Kollegen danach habe Roman Z. nicht von den Hintergründen gesprochen – aus Angst, dass „das alles in Polen bekannt wird.“
Der Prozess wird kommende Woche fortgesetzt. Erst am Mittwoch will der Angeklagte Fragen zu seiner Tatversion beantworten.