Antrag: Vom Dreier- zum Sechserbündnis?

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Himmelkrons Gewerbegebiet wächst unaufhörlich: Mit Einverständnis der Landesplanung bildet die Gemeinde im Kreis Kulmbach künftig ein Mittelzentrum mit den Nachbargemeinden Bad Berneck und Gefrees im Landkreis Bayreuth. Foto: Andreas Harbach Foto: red

Für Himmelkron ist die Änderung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) gut ausgegangen: Die Gemeinde bildet künftig mit Bad Berneck und Gefrees ein Mittelzentrum. "Für uns ist das ein großer Fortschritt", sagte Bürgermeister Gerhard Schneider am Dienstag und wünscht sich, dass Neuenmarkt, Wirsberg und Marktschorgast auch einbezogen werden.

 
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Die Gemeinde war aufgefordert, bis zum 15. November eine Stellungnahme an das Ministerium für Finanzen, Landesentwicklung und Heimat zu schicken. Die Bauverwaltung fasste die wichtigsten Punkte noch einmal  für die Gemeinderäte zusammen.

Vertrag mit Bad Berneck und Gefrees

Das Ministerium regt an, dass zentrale Doppel- und Mehrfachorte einen landesplanerischen Vertrag nach Art. 29 BayLplG schließen sollten. Damit könne die Aufteilung der Funktionen klargestellt werden. "Der Vertrag sollte baldmöglichst, gegebenenfalls noch vor dem Inkrafttreten des Doppel- oder Mehrfachortes, geschlossen werden." Und weiter wird empfohlen: "Mindestinhalt sollten klare Aufgabenzuweisungen an die vertragsschließenden Gemeinden im Hinblick auf ihren Versorgungsauftrag sein."

Die Anstrengungen der letzten Wochen und Monate hätten sich für Himmelkron gelohnt, so Bürgermeister Schneider. Wegen eines Vertrages werde die Gemeinde mit Bad Berneck und Gefrees Kontakt aufnehmen. Allerdings vergisst Schneider die übrigen Nachbargemeinden nicht: "Wir hätten auch Neuenmarkt, Wirsberg und Marktschorgast gerne mit dabei." Sie sollten daher ebenfalls in das geplante Mittelzentrum aufgenommen werden. "Wir sehen das Ganze deshalb mit einem lachenden und einem weinenden Auge."

Hilfe für Gebiet mit strukturellen Defiziten

Schneider begrüßte zudem, dass der Landkreis Kulmbach als "Teilraum mit besonderem Handlungsbedarf" angesehen wird. Die Lebens- und Arbeitsbedinungen sollen dort künftig verbessert werden. So könnten staatliche Planungen und Förderungen zum Tragen kommen. Bestehende strukturelle Defizite würden somit abgebaut, erwartet die Landesplanung.

Anbindegebot wurde gelockert

Obwohl das LEP als Ziel ausgibt, Zersiedelung möglichst zu vermeiden, enthält es Ausnahmen: für Gewerbe- und Industriegebiete an Autobahnanschlussstellen oder an vierspurig ausgebauten Straßen  und Gleisen, interkommunale Gewerbe- und Industriegebiete und überörtlich bedeutende Freizeitanlagen und touristische Einrichtungen. "Dass das Anbindungsgebot gelockert wurde, ist dem ländlichen Raum angemessen", findet Schneider. Außerdem würden in Himmelkron die Gewerbe- und Bauflächen grundsätzlich an historisch gewachsene Strukturen angebunden.

Mindestabstandsregel zu Stromleitungen

Und auch gegen die Regelung von Abstandsflächen zu Hochspannungsleitungen hatten die Gemeinderäte nichts einzuwenden. Mindestens 400 Meter Abstand muss zu Wohngebäuden im Innenbereich eingehalten werden; für den Außenbereich gilt ein Mindestabstand von 200 Meter. "Das bedeutet, dass die geplante Gleichstromtrasse Südostlink nicht entlang der A9 zwischen Gössenreuth und dem Gewerbegebiet Himmelkron-Ost II verlaufen kann", so die Bauverwaltung.

Gegen die geplante Teilfortschreibung des LEP bestanden also keine Bedenken. Darum entfällt eine ausführliche schriftliche Stellungnahme. Lediglich hinsichtlich der zusätzlichen Mitgliedskommunen beschloss der Gemeinderat einstimmig, einen Antrag zu stellen.

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