Der Verdacht: Neubaugegner befürchten ein Machtspiel
"Ein Machtspiel", vermuten einige der Passanten, die am Samstag mit ihrem Namen für den Erhalt der Schule unterschrieben haben. "Ein Machtspiel, auf das sich ehrenamtliche Kommunalpolitiker nicht einlassen sollten", sagt ein Mann. Ein anderer vermutet eine Retourkutsche für den Streit um die Schließung der Pavillonschule am Grünen Hügel vor einem Jahr. Weiderum andere sagen: "Der kürzere Schulweg für einige Schüler darf kein Grund sein. Es wird immer welche geben, die es kürzer oder weiter haben."
In einer Petition an den Stadtrat schreiben die Mitglieder der Initiative unter anderem : Nur die drohende Schließung der Pavillons an der Bürgerreuth habe dazu geführt, dass ein Grundstück für einen Neubau gesucht wurde. In Innenstadtnähe habe die Stadtverwaltung aber nichts Passendes gefunden. Der geplante Standort in der Nähe des Bezirkskrankenhauses bringe keine Vorteile, der Innenstadt allerdings große Nachteile. Ausschließlich die Familien der Gartenstadt profitierten durch einen kürzeren Schulweg. Die Gartenstadt gehört zu den guten und teuren Wohnlagen der Stadt. Kinder aus diesem Wohngebiet besuchen bislang die Pavillonschule, eine Außenstelle der Graserschule an der Bürgerreuth.
Die Regeln: 3600 Bayreuther müssen unterschreiben
Und so geht es weiter: Unterschreiben dürfen nur volljährige Bürger, die seit mindestens zwei Monaten ihren Wohnsitz in Bayreuth haben. Schafft es die Initiative, die nötigen 3600 Unterschriften für ein Bürgerbegehren zu sammeln, muss das Begehren innerhalb eines Monats geprüft werden und innerhalb von drei Monaten stattfinden. An einem Sonntag, das ist vorgeschrieben. Der Zeitplan der Initiative sieht vor, dass über Erhalt oder Neubau der Graserschule schon im Februar des kommenden Jahres abgestimmt wird.
Der Stadtrat kann auf ein solches Begehren auf dreierlei Art reagieren. Er kann es zulassen und das Ergebnis abwarten. Er kann das Ergebnis vorweg nehmen und die Wünsche der Antragssteller in die Tat umsetzen. Er kann dem Bürgerbegehren aber auch ein Ratsbegehren entgegen setzen. Abgestimmt wird dann also über den Wunsch der Antragssteller und über den Alternativplan des Stadtrates.
Das Problem: Die Wahlbeteiligung
Die meisten Stimmen zu erhalten führt aber nicht automatisch zum Erfolg. Es müssen sich auch mindestens 15 Prozent aller wahlberechtigten Bürger für die Option mit den meisten Stimmen aussprechen. Das sind rund 8000 Bürger. Bürgerentscheide können also an der Bürgerbeteiligung scheitern.