Im Betriebsverfassungsgesetz steht es gleich in Paragraf 1: „In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. Dies gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen.“ Bei Medi, das nach eigenen Angaben 3000 Mitarbeiter hat, davon rund 1800 in Bayreuth, gibt es einen solchen Betriebsrat nicht. Noch nicht, denn Marcel Schlegel, Jens Foerster und Waldemar Maur haben jetzt das entsprechende Verfahren offiziell eingeleitet – für die Medi GmbH & Co. KG und für die Logistiktochter MSMD GmbH.