Bestraft werden kann der mutmaßliche Täter nicht
Allerdings: Bestraft werden kann der Schuldunfähige nicht. Sein Verteidiger Karsten Schieseck bezeichnete die Messerattacken einerseits als "furchtbares Geschehen" und warb andererseits um Verständnis für seinen Mandanten: der habe mittlerweile Einsicht gewonnen, dass er sich behandeln lassen muss.
Zusammenbruch draußen vor der Tür
Drinnen ging es um die gestörte Persönlichkeit des Messerstechers, draußen vor dem Gerichtssaal brach eines seiner Opfer zusammen. Eine 29-jährige Sanitäterin, die im August 2015 zusammen mit drei Retter-Kollegen von dem Beschuldigten schwer verletzt worden war, musste vom Rettungsdienst aus dem Justizpalast abgeholt werden.
Ihr Anwalt Wolfgang Schwemmer erklärte, er habe nicht verstanden, warum seine Mandantin sich den Prozess "angetan" habe. Die Frau war als einziges Opfer während des Prozesses als Nebenklägerin anwesend gewesen und hatte am vierten Prozesstag an diesem Dienstag schon sehr früh mit den Tränen zu kämpfen. Als es nämlich um den Verfolgungswahn des Beschuldigten ging, der in den vier Rettern offenbar Feinde sah.
Die Entscheidung
Am Nachmittag wurde entschieden, dass der Mann in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden soll. Der 27-jährige psychisch Kranke wird als gemeingefährlich in der Psychiatrie untergebracht, entschied das Bayreuther Schwurgericht.
Die Bluttaten, die der Mann am 10. August 2015 begangen hatte, wertete das Gericht objektiv als drei Mordversuche und einen Totschlagsversuch, sowie als vier gefährliche Körperverletzungen. Für die Taten kann der Mann wegen der psychischen Erkrankung nicht bestraft werden - sie führt zur Aufhebung der Einsichtsfähigkeit bei dem Beschuldigten.
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