Seit 1. Juni gilt die Mietpreisbremse Bayreuth: Was Makler und Mietervertreter vom Bestellerprinzip halten

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Wer anschafft, der muss zahlen. Auf dem Wohnungsmarkt gilt das Bestellerprinzip für Maklerprovisionenen. Foto: Archiv Foto: red

Auf dem Wohnungsmarkt gehen seit Montag die Uhren anders. Es gilt das Bestellerprinzip. Wer nun einen Makler beauftragt, der trägt die Kosten selbst. So will es das Gesetz. Die Immobilienvermittler haben sich schon darauf eingestellt. Doch für Mieter wird es nicht leichter.

 
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Ein Fehlschlag sei das Gesetz, das gestern in Kraft trat, sagen die Bayreuther Immobilienmakler Alexander Gebelein und Harald Giera. Das Gesetz sollte die angespannten Wohnungsmärkte entlasten, stattdessen werde die Situation nur komplizierter.

„Erst einmal abwarten“, sagt die Fachanwältin Sabine Graßer, stellvertretende Vorsitzende des Bayreuther Mietervereins. Das Gesetz sei ein Versuch, die Wohnungsvermittlung gerechter zu machen. Der Bayreuther Wohnungsmarkt sei relativ angespannt. Sozialschwache Mieter müssten nun keine Maklergebühren mehr bezahlen. Eine besondere Situation ergebe sich durch die Universität, die ständig wohnungssuchende Studenten in die Stadt ziehe.

Einfallsreiche Makler

Wie das Gesetz letztendlich wirke, hänge auch vom Einfallsreichtum der Makler ab, wenn sie es umgehen wollen. Beim Deutschen Mieterbund wiederum heißt es: „Verdeckte Provisionen und überhöhte Abstandszahlungen sind illegal und werden als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen geahndet. Wenn Makler und Vermieter davon ausgehen, dass sie zu derartigen Praktiken greifen werden, ist das beschämend und sollte den Gesetzgeber veranlassen, die vorgesehenen Regelungen zu verschärfen.“ Die Makler machten Front gegen das Gesetz.

Schwarze Schafe

Die Makler Gebelein und Giera hatten für die Umstellung ihrer Unternehmen genug Zeit. Die Rede ist auch von schwarzen Schafen in der Branche, die das Bestellerprinzip trickreich umgehen. Giera dazu: „Wir benutzen keine Hintertürchen - so arbeiten wir nicht“. Auch Gebelein verurteilt die Versuche, die das Bestellerprinzip zu unterlaufen: „Vermittler die so arbeiten, bringen die ganze Branche in Verruf“. Gebelein setzt auf ein transparentes Verfahren, auf den Dialog mit seinen Kunden.

Giera verweist auf den Bestellerbogen, ein Formular, das die Tätigkeiten des Maklers und Kosten genau darstellt. Aus seiner Sicht wird aus der neuen Rechtslage ein Schuh für die Mieter. Wer künftig eine Wohnung will, der müsse sich künftig bohrende Fragen nach seiner Zahlungsfähigkeit gefallen lassen. „Wir arbeiten zu 100 Prozent für unsere Kunden und wollen ihre tausendprozentige Zufriedenheit“, so Giera.

Strenge Auswahl trifft Mieter

Deshalb verlaufe die Auswahl von Interessenten noch genauer als früher. Mieter müssten deshalb mehr denn je Auskünfte über sich über sich selbst geben, sprich ihre Einkommensverhältnisse wie auch die Schufa-Auskunft offenlegen. Das Bestellerprinzip gehe dadurch zu Lasten der Mieter, denen es eigentlich nutzen sollte.

Angespannter Wohnungsmarkt

In Bayreuth gibt es nach Angaben der Stadtverwaltung rund 38 000 Wohnungen. Die Zahl ist seit Jahren stabil. Mit einem Mietanstieg von 23,3 Prozent in den Jahren 2007 bis 2012 belegt Bayreuth in Deutschland Platz drei. Die Daten stammen von der Plattform Immobilienscout24. Bamberg lag demnach mit 25,8 Prozent Mietanstieg auf Platz zwei, hinter dem Spitzenreiter Ingolstadt mit 33,5 Prozent Mietanstieg, Berlin kam mit 25,8 Prozent Mietanstieg erst auf Platz vier. Zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer beträgt die Provision für die Vermittlung einer Mietwohnung in der Regel.

So wohnt es sich in der Region.

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