Landgericht bestraft Drogentransport

Von Manfred Scherer
Foto: Britta Pedersen dpa-Archiv Foto: red

Er hatte ein ansehnliches Drogenpaket im Auto – und behauptete, es sei ohne sein Wissen in den Kofferraum geraten. Das beurteilte die Strafkammer des Landgerichts als widerlegt und brummte dem 36-jährigen Mann eine dreieinhalbjährige Freiheitsstrafe auf. Möglicherweise bekommt er gleich das nächste Verfahren.

 
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Der Vorsitzende der Strafkammer, Michael Eckstein – übrigens auch Vizepräsident des Landgerichts – ist ein außergewöhnlich freundlicher Mann und hat das vielfach auch gegenüber Angeklagten bewiesen. Eckstein kann aber auch anders – entsprechend seiner Freundlichkeit kann er richtig, richtig sauer werden. Doch so sauer wie in diesem Fall hat man ihn kaum jemals erlebt.

Der Grund: Der vor ihm sitzende Angeklagte hatte dem Gericht nicht nur einen Bären aufgebunden, sondern zwei vermeintliche Entlastungszeugen, die nicht so aussagten, wie er gedacht hatte, der Lüge bezichtigt. „Verleumdung in meinem Gerichtssaal, das war noch nie da!“, rief Eckstein. Sein Gesicht war gerötet dabei.

Polizeikontrolle bei Bayreuth hat Folgen

Was war passiert: Der 36-jährige Angeklagte war Ende Januar auf der A 9 bei Bayreuth in eine Polizeikontrolle geraten. In seinem Gepäck fanden die Beamten diverse Drogen, darunter rund 180 Gramm Amphetamin.

Dem Gericht tischte der Mann eine unwahrscheinlich klingende Geschichte auf: Er habe am Abend zuvor nahe Kufstein Sack und Pack zusammengesucht, um seinen Umzug zurück in die Heimat bei Greifswald zu machen. Dabei seien ihm vergessene „Reste“ einer alten Drogengeschichte in die Hände gefallen, für die er eine zweijährige Vorstrafe auf dem Kerbholz hat. Er will drei Bekannte, die beim Umzug halfen, gebeten haben, die Drogen zu entsorgen. Was die aber offenbar nicht taten – das Päckchen mit den Drogen sei offenbar ohne sein Wissen wieder in seinem Gepäck gelandet.

Ein "Zeuge" ist untergetaucht

Der erste Bekannte – er war bei dem „alten“ Fall Abnehmer des Angeklagten gewesen - konnte nicht aussagen. Laut Polizei ist der Mann in der niederbayerischen und österreichischen Drogenszene bekannt und untergetaucht. Die zwei anderen Bekannten – ganz normale Menschen – erinnerten sich gut an den letzten Tag, den sie mit ihrem Freund verbracht hatten. Den Toilettenbeutel mit den Drogen darin hatten sie damals nicht gesehen – und der Angeklagte habe sie auch nicht gebeten, irgendetwas zu entsorgen.

Damit war die Einlassung des Angeklagten als Lüge entlarvt.

Durch die neue Verurteilung dürfte ein Widerruf der Bewährung seiner zweijährigen Vorstrafe folgen. Ob der 36-Jährige die fünfeinhalb Jahre absitzen wird, ist allerdings offen: Der Mann leidet unter einer schweren Erkrankung. Wegen Haftunfähigkeit ist der Haftbefehl gegen ihn außer Vollzug gesetzt worden.

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