Die Richter der Strafkammer machten deutlich, dass sie die Einlassung des Angeklagten eher für Dichtung als für Wahrheit halten. Woher das Amphetamin in seinem Blut stammt, wollten die Richter wissen. Ja, antwortete der Angeklagte, er habe ein wenig Speed genommen, um die lange Fahrt nach Greifswald zustehen zu können. Er sei ein kranker Mann. Wie er sich erklärt, dass die Zusammensetzung der in seinem Auto gefundenen Drogen so gar nicht zu den vor Jahren in seinem früheren Strafverfahren beschlagnahmten Drogen passe? Die Erklärung des Mannes: Er habe damals eben ein Sammelsurium aufgekauft.
Ausgerechnet der Ex-Komplize sollte das Rauschgift vernichten
Als der Angeklagte den Namen des Mannes nannte, den er um die "Entsorgung" der Drogen gebeten habe, folgte ungläubiges Kopfschütteln auf der Richterbank: Es handelt sich um jenen Komplizen, über den der Angeklagte früher schon seine Drogendeals abgewickelt hatte.
Das Problem für den Prozess: Um die Einlassung des Angeklagten zu prüfen, um festzustellen ob sie Wahrheit oder eher Dichtung ist, braucht das Gericht den angeblichen Umzugshelfer als Zeugen. Die Polizei in Oberbayern versucht zurzeit den Mann zu finden. Falls das gelingt, soll er kommende Woche als Zeuge vor Gericht aussagen. Falls nicht, wird der Prozess ausgesetzt und erst dann wieder von Neuem verhandelt, wenn der Zeuge einmal gefunden ist.